Findok · EAS-Auskünfte
EAS 62
Benefizkonzerte eines ukrainischen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskunftO 430/1/1-IV/4/91vom 30.12.1991
Wortlaut laut Findok
Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen
Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber
den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der
UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF
Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen
Regelungen.
Ein philharmonisches Orchester der Ukraine, das im Juni
1992 in Österreich zwei Benefizkonzerte gibt, unterliegt daher nach Absatz
5 des Orchestererlasses in Österreich nicht dem Steuerabzug
gemäß
§ 99 EStG.
30. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Orchestergastspielausländisches OrchesterGastspielGastspielvergütungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerAbzugsbesteuerungAbzugssteuerUnterhaltungsdarbietung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 430/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18483
- Gültig
- 30.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF