RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 62

Benefizkonzerte eines ukrainischen philharmonischen Orchesters

geltende FassungEAS-AuskunftO 430/1/1-IV/4/91vom 30.12.1991

Wortlaut laut Findok

Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein philharmonisches Orchester der Ukraine, das im Juni 1992 in Österreich zwei Benefizkonzerte gibt, unterliegt daher nach Absatz 5 des Orchestererlasses in Österreich nicht dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Orchestergastspielausländisches OrchesterGastspielGastspielvergütungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerAbzugsbesteuerungAbzugssteuerUnterhaltungsdarbietung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 430/1/1-IV/4/91
Stammnummer
18483
Gültig
30.12.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 62 — Benefizkonzerte eines ukrainischen philharmonischen Orchesters · RIS AI