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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 965

Holländische Zirkusagentur

geltende FassungEAS-Auskunft04 1662/1-IV/4/96vom 11.11.1996

Wortlaut laut Findok

  Treten chinesische Artisten, die Dienstnehmer einer chinesischen Agentur sind, bei Darbietungen eines chinesischen Zirkusses in 5 österreichischen Städten auf, dann unterliegen die vom chinesischen Arbeitgeber gezahlten und auf die Österreich-Gastspiele entfallenden Bezüge gemäß Artikel 98 Z 4 EStG der inländischen Besteuerung. Diese könnte - mangels inländischer Lohnsteuerbetriebstätte des chinesischen Arbeitgebers - allerdings nur im Wege der Veranlagung erfolgen. Wurden die Zirkusdarbietungen von einer holländischen Agentur produziert und der in Deutschland ansässigen W-GmbH (Veranstalter der inländischen Zirkusgastspiele) verkauft, dann dürfen die Vergütungen, die die deutsche W-GmbH an den niederländischen Produzenten leistet, gemäß Art. 7 DBA-Niederlande in Österreich nicht besteuert werden; demzufolge kann die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings vorausgesetzt, dass die Produktionshonorare tatsächlich steuerlich als Einkünfte einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft anzusehen sind (Nachweis durch eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung und Überweisung der Honorare auf ein Bankkonto der niederländischen Gesellschaft). Zu keiner anderslautenden Beurteilung führt der Umstand, dass in den an die niederländische Gesellschaft gezahlten Produktionshonoraren auch die anteiligen Arbeitslöhne der chinesischen Artisten enthalten sind und dass diese Produktionshonorare nach Art. 17 Abs. 2 DBA-China in Österreich besteuert werden dürfen. Denn eine Besteuerungsberechtigung nach dem DBA-China vermag nicht eine Freistellungsverpflichtung nach dem DBA-Niederlande außer Wirksamkeit zu setzen. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GastspielGastspielvergütungBetriebstätteUnterhaltungsdarbietungenAbzugssteuerHaftungsbescheidAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweissteuerliche ZurechnungFreistellungSteuerfreistellungKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1662/1-IV/4/96
Stammnummer
15098
Gültig
11.11.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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