…erkannt: Der Beschwerde wird stattgegen. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 2. November 2011 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. O in der Beschwerdesache C, R, P 7, vertreten durch T Rechtsanwälte - Partnerschaft OG, M.Str 21, G, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 3. M 201x, betreffend Haftung gemäß § 12 Bundesabgabenordnung (BAO…
…über die Beschwerde vom 14. Jänner 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. Dezember 2015 betreffend Haftungsbescheid / Sonstige 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Haftung des ***Bf1*** für die…
…eingeschränkt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 18. September 2012 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs…
…11). Liegen keine besonderen Umstände vor, die eine so späte Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als damaligen Geschäftsführer zur Haftung rechtfertigen könnten (das Finanzamt hat erst rund drei Jahren nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und einem Vorverfahren zum Haftungsbescheid den angefochtenen Bescheid erlassen), ist die Unbilligkeit der Geltendmachung…
| 1.596,66 | Einfuhrumsatzsteuer | 05/2008 | 10.719,49 | Summe | | 32.956,29 Zu den gestellten Beweisanträgen auf Beischaffung des Gerichtsakts des HG Wien, Einvernahme des Insolvenzverwalters und Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis, dass den Antragsteller kein Verschulden…
…vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2019, eingelangt am 18. Dezember 2019, gegen den Haftungsbescheid des ***FA*** vom 28. November 2019 zu Steuernummer ***2***, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftender Abgabenschuldigkeiten der Firma ***G*** GmbH (FN ***1***) im…
…gegeben sei. Mit diesem Schreiben werde dem Bf Gelegenheit gegeben, von dem vorliegenden Sachverhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Eine Stellungnahme seitens des Bf unterblieb. In der Folge erließ die belangte Behörde einen Haftungsbescheid, in dem der Bf aufgefordert wurde, den entstandenen…
…Finanzamt Graz-Stadt gem. § 27 Abs 4 UStG 1994 den strittigen Haftungsbescheid. Die als Berufung eingebrachte Beschwerde begründete der Bf einerseits damit, dass er aufgrund der in der Rechnung angeführten Bankverbindung und dem österreichischen Mitarbeiter des deutschen Bauunternehmens davon ausgehen konnte, dass das leistende Unternehmen…
…2011/16/0184; VwGH 24.1.2017, Ra 2015/16/0078). Ein solcher Nachweis wurde jedoch nicht vorgelegt, obwohl im Haftungsvorhalt vom 30.3.2020 darauf hingewiesen wurde und im Haftungsbescheid auch Abgabenangeführt sind (zB USt, DB, DZ), für die ein Gleichbehandlungsnachweis in Betracht kommt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.G in der Beschwerdesache E.W, F.Str. 189/8, 12xd St.K, über die Beschwerde vom 17.09.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17.08.2012, betreffend Haftung gemäß § 14…
…in Höhe von ca. € 89.000,--, samt Säumniszuschlägen, siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid) herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und darauf verwiesen, dass die Bf vom ***5*** bis ***6*** alleinige Geschäftsführerin der GmbH gewesen ist. Hingewiesen…
…unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 18. September 2012 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Oktober 2023 wurde der Beschwerdeführer (Bf) als Haftungspflichtiger gemäß § 12 Bundesabgabenordnung (BAO) für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der ***1*** in Höhe von € 4.575,69 (Umsatzsteuer 2020…
…der Bf. um Darstellung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ersucht. Dieser Vorhalt vom 21. Mai 2007 wurde vom Bf. nicht beantwortet. Mit Haftungsbescheid vom 29. Jänner 2007 wurde der Bf. für im Bescheid detailiert angeführte Abgaben in Höhe von insgesamt € 22.220,89 gemäß §…
| Einfuhrumsatzsteuer 2008 | 04/2008 | 10.719,49 | Summe | | 32.956,29 Zu den gestellten Beweisanträgen auf Beischaffung des Gerichtsakts des HG Wien, Einvernahme des Insolvenzverwalters und Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis, dass den Antragsteller kein Verschulden an einem Abgabenrückstand…
…zu präzisieren, deren Entrichtung zu den jeweiligen Abgabenfälligkeiten in Gegenüberstellung mit den sonstigen zu den Stichtagen fälligen Verbindlichkeiten und auch unter Berücksichtigung der „Zug um Zug Geschäfte“ der Gesellschaft dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderung jeweils entsprochen hätte. Dieser Haftungsbescheid enthält auch den Hinweis, dass…
Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2007 2011 76,00 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2008 2011 112,00 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2009 2011 189,77 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2010 2011 120,99 fällig…
…führen könnten (VwGH08.07.2009, 2009/15/0013). Die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens ist mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt (VwGH 9.11.2011, 2011/16/0070). Die vom Bf. aufgrund seiner derzeitigen schlechten finanziellen…
Wie obig aufgezeigt wurde, konnte der Bf. hinsichtlich der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten nicht widerlegen, dass ihn an ihrer Nichtentrichtung kein Verschulden trifft. In einem solchen Fall spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung (siehe dazu z.B. VwGH…