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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 133

Künstlerdurchgriffsbesteuerung im Verhältnis zu Italien

geltende FassungEAS-AuskunftP 2189/1/1-IV/4/92vom 20.05.1992

Wortlaut laut Findok

  Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die italienische Agentur zu zahlenden Vergütungen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Nach dieser Bestimmung ist es gleichgültig, ob Künstlergagen unmittelbar an einen ausländischen Künstler oder an Dritte (hier: eine italienische Agentur) gezahlt werden (sog. "Künstlerdurchgriff"). Die italienische Agentur wäre allerdings nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG berechtigt, einen Antrag auf Veranlagung mit den Nettoeinkünften einzubringen; dieser hätte allerdings nur dann Aussicht auf den angestrebten Erfolg einer Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung, wenn gleichzeitig auch der italienische Künstler im Veranlagungsweg erfasst wird und er die sodann veranlagte Steuer nachweislich in Österreich entrichtet hat, so dass er dadurch die Agentur in die Lage versetzt, den in § 102 Abs. 1 Z 3 EStG erforderlichen "inländischen Besteuerungsnachweis" zu erbringen. Durch die Bestimmung des Artikels 17 Abs. 2 des DBA-Italien, ist die im innerstaatlichen Recht vorgesehene "Künstlerdurchgriffsbesteuerung" auch nach Abkommensrecht zulässig. Sollte sich für die italienische Agentur oder für den italienischen Künstler durch die österreichische Künstlerdurchgriffsbesteuerung der Effekt einer internationalen Doppelbesteuerung ergeben, könnte von den Betroffenen in Italien gemäß Artikel 25 DBA-Italien die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragt werden. 20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DurchgriffsbesteuerungKünstlerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitAbzugssteuerSteuerabzugAntragsveranlagungQuellensteuerVerständigungsverfahrenMusikerGastspielGastspielvergütungKonzertagenturUnterhaltungsdarbietung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2189/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18353
Gültig
20.05.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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