Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2311
Vermittlung ausländischer Künstler durch eine inländische Künstleragentur
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/26-IV/4/03vom 30.06.2003
Wortlaut laut Findok
Ist eine in der Rechtsform eines
Einzelunternehmens betriebene inländische Künstleragentur in der Weise
tätig, dass sie inländische Veranstalter bezüglich der
Machbarkeit, des Aufbaues und des Ablaufens von Veranstaltungen verschiedenster
Art berät und hierbei auch die Vermittlung von mitwirkenden
ausländischen Künstlern übernimmt, dann trifft die als
bloßer Vermittler auftretende Agentur keine Steuerabzugspflicht nach
§ 99 EStG 1988. Denn gemäß
§ 100 Abs. 2 EStG 1988 ist die
Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte
auferlegt.
Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des
ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom Veranstalter (Schuldner
der Einkünfte) einzieht und sodann an den Künstler weiterleitet,
vermag solange keine abgabenrechtliche Haftungsverpflichtung für die
Agentur zu bewirken, als der Veranstalter aus den von ihm unterfertigten
Verträgen wusste, dass sein Vertragspartner nicht die inländische
Agentur, sondern der jeweils ausländische Mitwirkende an der Veranstaltung
ist; denn das abgabenrechtliche Haftungskonzept für den Steuerabzug nach
§ 99 EStG 1988 basiert auf dem "Schuldnerprinzip" und nicht auf dem
"Zahlstellenprinzip"; dass der ausländische Mitwirkende die Zahlung von der
inländischen Agentur erhält, löst daher keine Abzugspflicht der
bloß als Vermittler auftretenden Agentur aus.
30. Juni
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 100 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AgenturVermittlerBeratungstätigkeitVermittlungstätigkeitKünstlervermittlungSteuerabzugspflichtSchuldnerprinzipZahlstellenprinzipHaftung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/26-IV/4/03
- Stammnummer
- 36299
- Gültig
- 30.06.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF