Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1562
Kulturveranstaltung unter Vertragsabschluß mit deutscher Personengesellschafts-Agentur
geltende FassungEAS-Auskunft04 1483/1-IV/4/99vom 22.11.1999
Wortlaut laut Findok
Erzielt ein gewerbliches deutsches
Unternehmen, das in Österreich keine Betriebstätten unterhält,
Einkünfte aus Österreich (hier: Vergütungen für die
Produktion einer Kulturveranstaltung in Österreich), dann steht Artikel 4
des DBA-Deutschland einer Besteuerung dieses Einkünfteflusses entgegen. Es
ist hiebei unerheblich, ob das deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer
Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma betrieben wird.
Entscheidend ist, dass die Einkünfte einer oder mehreren in Deutschland
ansässigen Personen zufließen und sonach der steuerlichen Entlastung
in Österreich die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend
gegenübersteht.
Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste
der Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht
werden. Ob dann, wenn dies mit unverhältnismäßigen
Schwierigkeiten verbunden ist, Nachweisvereinfachungen möglich sind,
müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Aus der
Sicht des BMF ist einerseits entscheidend, dass die in Österreich vom
Steuerabzug freizustellenden Beträge als Betriebseinnahmen des deutschen
Unternehmens vollumfänglich der deutschen Besteuerung unterliegen und dass
andererseits vorgesorgt wird, dass die Einkünfte der in Österreich
auftretenden Künstler - soferne der für die beschränkt
Steuerpflichtigen maßgebende Schwellenwert von S 50.000,00
überschritten ist - zu einer inländischen Steuerleistung
führt.
Zur Frage des "Kontraktsplittings" wird auf die hiezu
ergangenen EAS 1301, EAS 1310 und EAS 1391 hingewiesen.
22. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1483/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2817
- Gültig
- 22.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF