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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1562

Kulturveranstaltung unter Vertragsabschluß mit deutscher Personengesellschafts-Agentur

geltende FassungEAS-Auskunft04 1483/1-IV/4/99vom 22.11.1999

Wortlaut laut Findok

Erzielt ein gewerbliches deutsches Unternehmen, das in Österreich keine Betriebstätten unterhält, Einkünfte aus Österreich (hier: Vergütungen für die Produktion einer Kulturveranstaltung in Österreich), dann steht Artikel 4 des DBA-Deutschland einer Besteuerung dieses Einkünfteflusses entgegen. Es ist hiebei unerheblich, ob das deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma betrieben wird. Entscheidend ist, dass die Einkünfte einer oder mehreren in Deutschland ansässigen Personen zufließen und sonach der steuerlichen Entlastung in Österreich die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend gegenübersteht. Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste der Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht werden. Ob dann, wenn dies mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, Nachweisvereinfachungen möglich sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Aus der Sicht des BMF ist einerseits entscheidend, dass die in Österreich vom Steuerabzug freizustellenden Beträge als Betriebseinnahmen des deutschen Unternehmens vollumfänglich der deutschen Besteuerung unterliegen und dass andererseits vorgesorgt wird, dass die Einkünfte der in Österreich auftretenden Künstler - soferne der für die beschränkt Steuerpflichtigen maßgebende Schwellenwert von S 50.000,00 überschritten ist - zu einer inländischen Steuerleistung führt. Zur Frage des "Kontraktsplittings" wird auf die hiezu ergangenen EAS 1301, EAS 1310 und EAS 1391 hingewiesen. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitsnachweisKontraktsplitting

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1483/1-IV/4/99
Stammnummer
2817
Gültig
22.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF