Abgrenzungskriterien in Bezug auf das steuerlich anerkennungsfähige Kontraktsplitting bei grenzüberschreitenden Künstlerengagementes sind in EAS 2053 dargelegt. Entscheidend darnach ist einerseits, dass der den Nichtkünstlerteil (gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine auch an…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die einen Gesangsabend mit einer in Norwegen lebenden Künstlerin und einem in den USA lebenden Künstler in einem österreichischen Hotel veranstaltet, einerseits Verträge unmittelbar mit den beiden Künstlern über deren Leistungen ab (Künstlerverträge) und werden andererseits mit der diese Verträge vermittelnden…
Wird von einem österreichischen Veranstalter mit einem deutschen Produzenten ein Vertrag über ein Gastspiel eines deutschen Orchesters abgeschlossen, dann sind die hierfür dem deutschen Unternehmen zufließenden Vergütungen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Einkommensbesteuerung freizustellen (siehe zB auch EAS 1714). Wird…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer in Großbritannien ansässigen Produktionsgesellschaft einen Vertrag über ein Künstlergastspiel in Österreich ab, dann wirkt die Produktionsgesellschaft an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mit und es unterliegen daher die hierfür gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Solange sich kein…
…andererseits vorgesorgt wird, dass die Einkünfte der in Österreich auftretenden Künstler - soferne der für die beschränkt Steuerpflichtigen maßgebende Schwellenwert von S 50.000,00 überschritten ist - zu einer inländischen Steuerleistung führt. Zur Frage des "Kontraktsplittings" wird auf die hiezu ergangenen EAS 1301, EAS 1310 und…