Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2254
Kontraktsplitting bei Koproduktion mit deutschem Privattheater
geltende FassungEAS-AuskunftT 480/2-IV/4/03vom 10.03.2003
Wortlaut laut Findok
Abgrenzungskriterien in Bezug auf das
steuerlich anerkennungsfähige Kontraktsplitting bei
grenzüberschreitenden Künstlerengagementes sind in EAS 2053 dargelegt.
Entscheidend darnach ist einerseits, dass der den Nichtkünstlerteil
(gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst
sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine
auch an die Künstler weiterfließenden Vergütungsteile
erhält und andererseits, dass keine Verlagerung von Aufwendungen der
Künstler an den österreichischen Veranstalter eintritt (der oder die
mitwirkenden Künstler dürfen daher nicht den österreichischen
Veranstalter zur Übernahme der sonst von ihnen zu tragenden Kosten des
"Nichtkünstlerteils" verpflichten).
Einigen sich ein österreichisches und ein deutsches
Theater auf gemeinsame Gastspiele, wobei vereinbart wird, dass das deutsche
Theater den "Nichtkünstleranteil" übernimmt und dass die Schauspieler
von dem österreichischen Theater gesondert unter Vertrag genommen werden,
so deutet dieses Sachverhaltsbild auf ein steuerlich unbedenkliches
Kontraktsplitting hin. Mit anderen Worten, die Vergütungen an das deutsche
Privattheater sind gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland-2000 in
Österreich von der Besteuerung freizustellen und die an die Schauspieler
geleisteten Gagen unterliegen gemäß Artikel 17 der
österreichischen Abzugsbesteuerung.
10.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 17 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
KontraktsplittingKoproduktionenTheaterproduktionenGastspielegrenzüberschreitende KünstlerengagementsPrivattheaterNichtkünstlerteil
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 480/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36215
- Gültig
- 10.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF