…Bezug auf das steuerlich anerkennungsfähige Kontraktsplitting bei grenzüberschreitenden Künstlerengagementes sind in EAS 2053 dargelegt. Entscheidend darnach ist einerseits, dass der den Nichtkünstlerteil (gemeint: jener Teil von Aktivitäten, die nicht von Artikel 17 DBA erfasst sind) erbringende Vertragspartner des österreichischen Veranstalters keine auch an die Künstler…
16.2.6 Künstler Rz 5237: Als Künstler kann nur derjenige angesehen werden, der eine persönliche eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden (anerkannten) Kunstfach auf Grund künstlerischer Begabung entfaltet (vgl. VwGH 20.11.1989, 88/14/0211; VwGH 30.6.1994, 94/15/0090). Seine Tätigkeit…
1.4.1. Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 TEIL A: KULTURGÜTERN NACH ARTIKEL 3 Absatz 1 DER Verordnung (EU) Nr. 2019/880 | Kategorie von Kulturgütern | KN-Code | a) Seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und…
5.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504) 5.2.1. Warenkreis 5.2.1.1. Bild- und Tonmaterial (Anhang-2-Waren) Abgabenfrei ist das in Anhang 2 angeführte Bild- und Tonmaterial (Art. 44 ZBefrVO). Die…
10. Listen 10.1. Erläuternde Listen Soweit die Listen in den Leitlinien ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1 verlautbart wurden, sind sie - mit nationalen Ergänzungen - dieser Arbeitsrichtlinie angeschlossen. 10.1.1. Liste Berufsausrüstung (Art. 226 UZK-DA) A. Ausrüstung für Presse…
Anlage 10 Anhang XXIII - Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN-Code | Warenbezeichnung | 0601 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 12. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe und Kindergeld ab März 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…