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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1350

Konzerninterne Veräußerung einer inländischen Agenturniederlassung

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/34-IV/4/98vom 12.10.1998

Wortlaut laut Findok

Hat eine US-Kapitalgesellschaft (Gesellschaft A) in den USA zwei Tochtergesellschaften gegründet, deren Aufgabe in der Geschäftsvermittlung in osteuropäischen Staaten besteht, wobei eine Gesellschaft (Gesellschaft B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in Österreich je eine Zweigniederlassung errichtet, von denen aus die Ostaktivitäten ausgeführt wurden, dann unterliegt ein Veräußerungsgewinn, der sich ergab, als mit 1.1.1993 die Gesellschaft B ihre Österreich-Niederlassung an die Gesellschaft C veräußerte, der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Die solcherart anlässlich der Vereinigung der Ostaktivitäten in Österreich resultierende Steuerpflicht gründet sich aus österreichischer Sicht auf die Betriebstättenregel des Art. III des DBA-USA (alt). Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte erzielten Gewinn bestritten werden sollte, kann aus dem Fehlen einer dem Art. 13 Abs. 2 OECD-Musterabkommen (betr. Gewinne aus der Veräußerung von Betriebstättenvermögen) vergleichbaren Bestimmung nicht der Schluss gezogen werden, dass keine inländische Steuerpflicht besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters (betr. im Abkommen nicht geregelte Einkünfte) nachgebildete Bestimmung fremd ist, wird das österreichische Besteuerungsrecht bei im Abkommen nicht geregelten Einkünften nicht eingeschränkt. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VeräußerungsgewinneGeschäftsvermittlung in OsteuropaZweigniederlassungenBetriebstättenvermögen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/34-IV/4/98
Stammnummer
30051
Gültig
12.10.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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