…verspätet ist (siehe auch die Erkenntnisse vom 21. 9. 2006, 2004/15/0116, 2006/15/0090 und 2006/15/0133, vom 22. 11. 2006, 2006/15/0049 und 2006/15/0265 sowie vom 15.1.2008, 2007/15/0268). Mangels rechtzeitiger Einreichung des Antrages zur…
…erst für die Investitionszuwachsprämien 2004 gilt, nicht (vgl. VwGH 22.11.2006, 2006/15/0049). Aufgrund der dargestellten Rechtslage erfolgte die Einreichung des Verzeichnisses nach § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 mit Anbringen vom 15. Dezember 2004 zu spät, so dass die Vornahme einer…
…unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einreichen muss. Richtig ist ferner, dass nach der Antragstellung ein gesondertes Verfahren durchzuführen ist. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein allgemeines Veranlagungsverfahren, sondern entsprechend der lex spezialis (§ 108e Abs. 4 und 5 BAO) um ein antrags- bzw. verzeichnisgebundenes…
…missglückt. Das Gesetz lasse mehrere Auslegungen zu und sei daher eine verfassungskonforme Auslegung zu wählen und die Vorlage des Verzeichnisses zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie auch nach Einreichung der Steuererklärungen als rechtzeitig zu erachten. Außerdem hätte das Finanzamt, da es die Anträge als verspätet eingereicht beurteilt…
…aufgeweicht worden sei, dass nunmehr die Einreichung des Verzeichnisses zur Investitionszuwachsprämie bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich ist. Daraus sei abzuleiten, dass offensichtlich in Zusammenhang mit den schriftlich zu übermittelnden Beilagen vermehrt Fehler aufgetreten sind. Seitens der Vertreterin des Finanzamtes wurde vorgebracht, dass von einer…
…Finanzsenat vor diesem Hintergrund nicht anzuschließen. Bestehen aber keine Zweifel am Vorliegen von Steuererklärungen im gesetzestechnischen Sinn, steht deren verspätete Einreichung einer erfolgreichen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie nicht entgegen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Auslegung der hinsichtlich der Vorlage eines entsprechenden Verzeichnisses vergleichbaren Bestimmung des § 6c Abs…
…selbst erfolgen konnte, sondern dafür eine eigene Beilage aufgelegt wurde (Formular E 108 e) toleriert die Verwaltungspraxis die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie (noch) bis zur Zustellung des jeweiligen Abgabenbescheides. Hinsichtlich der in der Berufungsschrift angeführten Gründe für die verspätete Einreichung des Antrages wird bemerkt, dass die…
…ausreichende Kenntnis der Gesetzesbestimmungen noch das fehlende Aufmerksammachen auf die Möglichkeit der Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie durch eine Mitarbeiterin des Finanzamtes als entschuldbarer Grund für die verspätete Einreichung des Prämienantrages angesehen werden könne und eine Frage an die Mitarbeiterin betreffend Investitionszuwachsprämie selbst in der Berufung nicht…
…RV/0460-W/06). Demnach ist schon aus diesem Grunde die Vorlage des Verzeichnisses mit der am 6 Juli 2005 eingereichten berichtigten Körperschaftsteuererklärung 2003 als verspätet anzusehen. Da die rechtzeitige Einreichung des Verzeichnisses aber eine materiellrechtliche Voraussetzung für den Anspruch auf Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie ist…
…BAO-Handbuch, S 113), befristete allerdings explizit die Einreichung des Verzeichnisses mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung (in dem der Steuerpflichtige das Ausmaß seiner Investitionen ja spätestens kennt). In diesem Sinne wird die zitierte Regelung auch von der Lehre verstanden. Hofstätter/Reichel (Die Einkommensteuer…
…unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einreichen muss. Richtig ist ferner, dass nach der Antragstellung ein gesondertes Verfahren durchzuführen ist. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein allgemeines Veranlagungsverfahren, sondern entsprechend der lex spezialis (§ 108e Abs. 4 und 5 BAO) um ein antrags- bzw. verzeichnisgebundenes…
…wird die Einreichung des Verzeichnisses explizit mit der Einreichung der Steuererklärung befristet. Eine diesbezügliche Beurteilung der gesetzlichen Regelung findet sich auch z. B. in Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar, Tz. 7 zu § 108e EStG: "Die Geltendmachung hat somit gleichzeitig mit der Einreichung der…
…Einreichung des Verzeichnisses der Anspruch auf die Investitionszuwachsprämie verloren geht. Diese Auffassung hat nunmehr auch der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.9.2006, 2004/15/0104, bestätigt. Begründend führt der Verwaltungsgerichtshof zusammengefasst aus, dass das Gesetz eine Antragstellung in der Form einer Vorlage eines Verzeichnisses…
…November 2004, an das Finanzamt hätte übersenden müssen. Die Einreichung des Verzeichnisses am 4. April 2005 erfolgte somit verspätet, mit der Konsequenz, dass die IZPr für 2003 nicht zu gewähren war. Die Selbstberechnung der IZPr des Bw. war daher objektiv rechtswidrig und damit unrichtig im…
…BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Sowohl die Prämie als auch eine Prämiennachforderung bzw. Rückforderungsansprüche auf Grund einer geänderten Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die…
…ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Die Prämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu…
…hingegen ist Giesinger in der SWK 10/2004, S 389, der - in Übereinstimmung mit der Ansicht der Berufungswerberin - die Auffassung vertritt, dass eine verspätete Abgabe des Verzeichnisses lediglich die Folge des § 135 BAO nach sich ziehe. Die Prämie könne aber jederzeit innerhalb der Bemessungsverjährung (binnen…
…Anh I, Tz. 3 zu § 5 IPrämG). Zieht die Bw. den Schluss, dass die Rechtsfolge der Nichtgewährung der Investitionszuwachsprämie für den Fall der verspäteten Einreichung des Verzeichnisses im Gesetz nicht normiert bzw. diesem dem Gesetz nicht zu entnehmen sei, so darf auf § 110 Abs. 1…
… 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für…
…die Einreichung des Verzeichnisses mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung. In diesem Sinne wird die zitierte Regelung auch von der Lehre verstanden. Hofstätter/Reichel (Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz 5 zu § 108f) halten zu dieser Frage fest: "Die Geltendmachung hat somit gleichzeitig mit der Einreichung…