1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
…Gemäß § 2 Z 1 lit. a sublit. bb WiEReG sind oberste Rechtsträger jene Rechtsträger in einer Beteiligungskette, die von indirekten wirtschaftlichen Eigentümern direkt kontrolliert werden sowie jene Rechtsträger, an denen indirekte wirtschaftliche Eigentümer direkt Aktien oder eine Beteiligung halten, wenn diese zusammen mit dem oder…
…Person wahrscheinlich ist ("objects of a power") und gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw…
…berechnen. Dies ist auch bei der Androhung und Verhängung von Zwangsstrafen entsprechend zu berücksichtigen. Die Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 16 Abs. 3 WiEReG an einen, dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe in einem Verfahren betreffend Abgaben gemäß § 213 Abs. 1…
…1 Z 2 lit. a WiEReG bei Personengesellschaften in erster Linie der Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument als Nachweis der jeweiligen Kapitalanteile übermittelt werden. Im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu…
Welche Dokumente jeweils erforderlich sind, kann gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen)…
…4311 Schwertberg, über die Beschwerde vom 31. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. August 2021 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe nach § 16 Abs. 1 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gegenständlich war das Beschwerdeverfahren gegen die gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO mit Bescheid vom 2.1.2026 erfolgte Festsetzung einer (zweiten) Zwangsstrafe iHv Euro 4.000,00, da durch die Beschwerdeführerin (idF Bf.) verabsäumt…
…Nachholdung der Meldung verstrich, setzte die belangte Behörde die gegenständliche Zwangsstrafe iHv € 1.000 fest. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führt die Bf. zusammengefasst aus, es läge keine Meldepflicht nach WiEReG vor, weswegen keine entsprechende Meldung abgegeben werden müsse. Die Bf. beantragte die Aufhebung…
…durch ***stV Bf***, ***Adresse stV Bf***, über die Beschwerde vom 27.1.2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.1.2026 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge…
…Leuzenhofgasse 18, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 6.11.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.10.2025 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (idF Bf.) wurde mit Erinnerungsschreiben der Behörde vom 1.11.2024 aufgefordert die offensichtlich übersehene Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis spätestens 23.12.2024 nachzuholen. Für den Fall…
… 5 WiEReG wurde am 8. März 2024 vorgenommen. Die Bf war bereits hinsichtlich der Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer für die Jahre 2021 und 2022 mit Schreiben vom 2. Juni 2021 sowie 24. August 2022 seitens des Finanzamtes erinnert und zur Nachholung der WiEReG-Meldung unter…
…6, 8430 Leibnitz, über die Beschwerde vom 23.4.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2025 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) zu erlangen. Die Beschwerdeführerin hat am 30.6.2023 und danach erst wieder am 21.1.2025 eine WiEReg-Meldung durchgeführt. Mit 30.7.2024 fertigte die belangte Behörde eine Erinnerung (Mahnung) zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer an die Beschwerdeführerin aus…
…per RSb Brief zugestellt am 07.01.2025, wurde die angedrohte Zwangsstrafe verhängt. Die WiEReG-Meldung erfolgte am 09.01.2025. In der rechtzeitig über FinanzOnline eingebrachten Beschwerde vom 23.01.2025 gab der steuerliche Vertreter an, er sei infolge eines Sturzes am 26.12…
…stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 8.5.2024 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 14.2.2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…A.M.***, habe die erste Frist über die Androhung einer Zwangsstrafe hinsichtlich der Meldeverpflichtung nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vom 01.02.2025 - siehe Snap - aufgrund eines Missverständnisses auf erledigt gesetzt. Dass es sich insoweit um ein Versehen ihrerseits gehandelt habe, hat Frau ***A…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Nachdem die Beschwerdeführerin ihre WiEReG-Meldung nicht fristgerecht eingebracht hatte, wurde sie mit Schreiben vom 05.11.2024 (elektronisch am selben Tag direkt an die Bf. zugestellt, da noch keine…
…Adresse stV Bf***, über die Beschwerde vom 28.6.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3.6.2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …