…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…führte in Ergänzung seiner Berufung im Wesentlichen aus, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstages Pflichten für den Abgabepflichtigen begründe und daher jedenfalls in Bescheidform zu ergehen habe. Ein derartiger Bescheid sei laut Auskunft des Veranlagungsreferates zwar erlassen worden, doch sei dieser Bescheid ganz offensichtlich niemals beim…
…der darin enthaltene Hinweis betreffend die Vorverlegung der Fälligkeitstage für die Bw. ebenso erstellt und zugestellt wurde wie für alle weiteren von dieser Zahlung betroffenen Unternehmer. Die Bw. argumentiert damit, dass ihr die Mitteilung über die Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht zugegangen sei und sie daher…
…Bescheid über die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit für das Kalenderjahr 2003 vor. Dieser Bescheid dürfte beim früheren steuerlichen Vertreter verblieben sein. Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der Fälligkeit…
… 21 Abs. 1a UStG dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt wird, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…
… 21 Abs. 1a UStG ist dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…
…2002 wurde am 15. März 2002 (Vorverlegung des Fälligkeitstages), somit vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens fällig. Zwar wurden die Lohnabgaben 3/2002 erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens (18. März 2002) fällig, doch bleibt im Ausgleichsverfahren die Handlungsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters grundsätzlich bestehen (vgl. VwGH 6.3…
…geht daher im Zweifel zu Gunsten der Beschuldigten davon aus, dass ihr die Vorverlegung des Fälligkeitstages tatsächlich nicht bekannt gewesen ist. Im Übrigen hat die anlässlich der Strafausmessung vorgenommene Überprüfung der Aktenlage aber nicht ergeben, dass der Spruchsenat hinsichtlich der subjektiven Tatseite einem Irrtum unterlegen…
…Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten Termine nicht wahrnehmen können. Die Bw. beantragte gemäß …
…des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Der Berechnung sind die bis zum 31. Oktober erfolgten maßgeblichen Buchungen an Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Ergibt sich insgesamt ein Überschuss, so bleibt dieser außer Ansatz. Die Sondervorauszahlung ist auf die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum November des laufenden Kalenderjahres (Fälligkeitstag…
…desselben (hier die Bw.) spätestens am 15. (dem Fälligkeitstag) des zweitfolgenden (im Falle der Vorverlegung des Fälligkeitstages des nächstfolgenden) Monates eine Voranmeldung bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt (hier das Finanzamt Villach) einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende…
…zum Ablauf des Fälligkeitstages bzw. des fünften Tages nach diesem erfolgte jedoch nicht. Auch das Einlangen einer entsprechenden Voranmeldung ist in den vorgelegten Akten nicht dokumentiert (Buchungsabfrage vom 29. Dezember 2004, Veranlagungsakt, Teilakt "Allgemeiner Schriftverkehr). Wie oben erwähnt, ist aber die Kenntnisnahme von Vorverlegung der…
…ausgeschlossen werden, dass D die Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht wahrgenommen hat und er betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2002 im Glauben einer Rechtzeitigkeit seiner Vorgangsweise gehandelt hat. Es war daher zwar spruchgemäß im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten das Finanzstrafverfahren gegen D wegen des Verdachtes, er…
…rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006). Deren Nichtentrichtung kann daher keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers…
…Steuerkonto der GmbH wieder gutzuschreiben gewesen wäre, weshalb deren Nichtentrichtung keine Haftung begründen könne. Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge, nämlich Vorverlegung des Fälligkeitstages, würde ausschließlich die Gesellschaft treffen. Bezüglich der zu Grunde liegenden Lohnabgaben 1995 - 1999 führte der Bw. aus, dass diese Nachforderungen aus einer am…
…33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Die am 15. September infolge Vorverlegung des Fälligkeitstages bereits zu entrichtende Vorauszahlung für August 1999 in Höhe von S 12.778,-- wurde ebenfalls zu Beginn der Prüfung offengelegt; eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens unterblieb - offenbar mangels Bedenken hinsichtlich…
…des Amtsbeauftragten erweisen sich teilweise als berechtigt: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 in der im Spruch gegenständlichem Zeitraum geltenden Fassung hatte der Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen desselben spätestens am 15. (dem Fälligkeitstag) des zweitfolgenden (im Falle der Vorverlegung des Fälligkeitstages des…
…20.703,15 S und 817,20 S. Die Umsatzsteuer für August 1999, welche auf Grund der Vorverlegung des Fälligkeitstages bereits am 15. September 1999 fällig gewesen wäre, wurde im Zuge der USO-Prüfung mit 2.144,00 S festgesetzt. Für Juni 1999 wurde die…
…Akt nicht auf. Für das Kalenderjahr 1998 war nach der Bestimmung des § 21 Abs. 1a, vorletzter Absatz, UStG idF BGBl. I 1996/201 die Fälligkeit für die Umsatzsteuer auf den 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum folgenden Kalendermonat vorverlegt worden. Erfolgte diese Vorverlegung des Fälligkeitstages…
…dort der Fälligkeitstag vorverlegt worden war. Insgesamt ergibt sich, dass die "Unternehmensgruppe K." die anfallenden Umsatzsteuerbeträge in den in Rede stehenden Zeiträumen zur Gänze an das Finanzamt abgeführt hat, wenn auch nicht auf das richtige Abgabenkonto. Dazu kommt, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstages im Zusammenhang…