29.3.3 Erhebung in der Veranlagung Rz 7717: Wird die Entstrickung durch den Steuerpflichtigen dem Abzugsverpflichteten nicht gemeldet, findet ein Kapitalertragsteuerabzug anlässlich der Entstrickung nicht statt. Die Besteuerung hat in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung stattzufinden, wobei allenfalls das Nichtfestsetzungskonzept des § 27 Abs…
29.3 KESt-Abzug beim Wegzug 29.3.1 Allgemeines - Grundtatbestand Rz 7711: Bei der aufgrund des Eintritts von Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988, eines…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B…
…der Schweiz ansässiger Grenzgänger, der als beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer österreichischen GmbH im Inland tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei die Steuerpflicht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende gegenteilige Auffassung, dass in der…
Hat ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so…
30.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte Rz 8016: Bezieht eine im Ausland ansässige Person inländische steuerabzugspflichtige Einkünfte (Lohnsteuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, besonderer Steuerabzug nach § 99 EStG 1988), kann in bestimmten Fällenaufgrund des innerstaatlichen Rechts eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG…
In EAS 3242 wurde vertreten, dass nach § 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der…
11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…
Die Bestimmung des § 31 Abs. 2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
1.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge Rz 14: Auswirkungen des Umfangs der Steuerpflicht auf die Absetz- und Freibeträge: | | unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988 | beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG 1988 | beantragte unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und es kann demzufolge solange von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht…
Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
§ 31 EStG stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist. Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die…
31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…