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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2427

Gastspiele ausländischer Orchester

geltende FassungEAS-AuskunftM 902/1-IV/4/04vom 04.02.2004

Wortlaut laut Findok

In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen in der Regel als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbeitungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. An dieser beschränkten Steuerpflicht wird auch im VwGH-Erkenntnis vom 11. Dez. 2003, 2000/14/00165, festgehalten. Bei Orchstern, die aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Polen und Russland engagiert werden besteht gemäß den derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich Steuerabzugspflicht. Lediglich Orchester aus Ungarn sind in Österreich steuerfrei, weil das DBA-Ungarn keine dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält. Im Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann entfallen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 des DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 04. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Orchester

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 902/1-IV/4/04
Stammnummer
9368
Gültig
04.02.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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