Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1605
Beschränkte Steuerpflicht für Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/00vom 28.02.2000
Wortlaut laut Findok
Erbringen ausländische
Konzernunternehmen, die in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen
errichtet sind, kaufmännische oder technische Beratungsleistungen an
österreichische Konzerngesellschaften und geschieht dies ohne Nutzung einer
inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, dann unterliegen
die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß
§ 98 Z 3 EStG
der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Nach der
geltenden Rechtslage besteht für Leistungen anderer Art (zB
Garantieleistungen) keine inländische Steuerabzugspflicht.
Ob allerdings im Fall von Vermittlungsleistungen
tatsächlich keine Leistungskomponenten enthalten sind, die
Beratungscharakter haben, kann im EAS-Verfahren nicht von vornherein
ausgeschlossen werden; zumal sich solche Auslegungsfragen häufig im
Verhältnis zu Steueroasengebieten stellen und in derartigen Fällen
immer auch zu untersuchen sein wird, ob die ausländische Gesellschaft
tatsächlich eine derart eigenständige und in sich abgeschlossene
Vermittlungsleistung erbringt, wie dies branchenüblich sonst zB von einem
unabhängigen Handelsvertreter besorgt wird. Im Zweifel wird die Vornahme
des Steuerabzuges und eine finanzamtlich Klärung der Frage in einem auf
§ 240 BAO gestützten Rückerstattungsverfahren anzuraten
sein.
28. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 98 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/9-IV/4/00
- Stammnummer
- 2440
- Gültig
- 28.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF