Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1606
Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftK 55/1-IV/4/00vom 28.02.2000
Wortlaut laut Findok
Vergibt ein in Österreich
ansässiger Architekt im Rahmen der Planung eines Projektes in
Österreich technische Zeichenarbeiten an ein slowakisches Zeichenbüro
sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist
nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten
Vergütungen als Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang
mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls
inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß
§ 99
Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der
Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt
auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden
Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der
österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden
slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht
(die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind)
kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben.
28. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 7 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 14 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 55/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2441
- Gültig
- 28.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF