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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1606

Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei

geltende FassungEAS-AuskunftK 55/1-IV/4/00vom 28.02.2000

Wortlaut laut Findok

Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt im Rahmen der Planung eines Projektes in Österreich technische Zeichenarbeiten an ein slowakisches Zeichenbüro sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slowakischen Steuerbehörde auszustellen sind) kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. 28. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

technische BeratungAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 55/1-IV/4/00
Stammnummer
2441
Gültig
28.02.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF