Findok · EAS-Auskünfte
EAS 77
Internationale Sportwettkämpfe in Österreich
geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/92vom 23.01.1992
Wortlaut laut Findok
Ausländische Sportler, die durch Werkvertrag
verpflichtet worden sind, in Österreich bei Sportwettkämpfen
mitzuwirken, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach
§ 98 EStG, die gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG vom
inländischen Veranstalter im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. Es ist
hierbei unerheblich, ob die hiefür gezahlten Einkünfte von dem
österreichischen Veranstalter direkt an die Sportler oder an eine in
Großbritannien ansässige Gesellschaft gezahlt werden. Beruft sich die
britische Gesellschaft darauf, dass sich aus dem österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommen ein Entlastungsanspruch ergibt, so steht es ihr frei,
diesen Entlastungsanspruch im Rückerstattungsverfahren (Hinweis auf Absatz
6 des Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986) geltend zu machen.
Eine Entlastung würde in diesem Fall aber nur nach einem vorhergehenden
Verständigungsverfahren gemäß Artikel 27
DBA-Großbritannien erfolgen können.
23.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 27 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2182/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18453
- Gültig
- 23.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF