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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2112

Schweizerischer Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer

geltende FassungEAS-Auskunft04 4282/7-IV/4/02vom 02.09.2002

Wortlaut laut Findok

Nach österreichischem innerstaatlichen Recht erzielt ein in der Schweiz ansässiger Grenzgänger, der als beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer österreichischen GmbH im Inland tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei die Steuerpflicht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende gegenteilige Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer steuerabzugspflichtigen "kaufmännischen Beratung" liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wird daher in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten. Auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens ist auf den gegenständlichen Fall allerdings nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden (AÖFV. Nr. 153/1992); diese enthält in Art. 15 Abs. 4 eine Grenzgängerregelung, derzufolge sich das Besteuerungsrecht Österreichs einerseits auf 3% zu beschränken hat und andererseits im Abzugsweg geltend zu machen ist. Da - wie erwähnt - nach inländischem Recht für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer nach den EStR 2000 kein Steuerabzug mehr vorgesehen ist, muss die steuerliche Erfassung der schweizerischen Grenzgängereinkünfte gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich unterbleiben.   2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GrenzgängerGesellschaftergeschäftsführerEinkünfte aus selbständiger ArbeitSteuerabzugswegkaufmännische BeratungVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4282/7-IV/4/02
Stammnummer
2061
Gültig
02.09.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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