Hat ein österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer nach seiner Pensionierung seine Ansässigkeit aus Österreich nach Malta verlagert und lässt er sich in der Folge eine Pensionsabfindung von seiner Gesellschaft auszahlen, dann fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 18 des DBA-Malta, mit der Folge, dass er in Österreich…
…nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem Geschäftsführer zur Ausübung seiner Funktionen keine "feste Einrichtung" in Österreich zur Verfügung stehen sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden…
…eine Viertel der Jahresbezüge von der inländischen Besteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer Seite als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge…
Überträgt ein österreichischer Unternehmer seinem in Österreich ansässigen Sohn mehrheitlich die Anteile an einer polnischen GmbH und übernimmt der Sohn außerdem die Geschäftsführung der polnischen GmbH, dann richtet sich - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts betrachtet - die Zuteilung der Besteuerungsrechte an den Geschäftsführerbezügen nach…
…gegenüber allen Staaten, die keine gegenteilige Ansicht vertreten, die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge in solche aus selbständiger Arbeit auch bei den vor 1982 abgeschlossenen Abkommen nicht mehr die Anwendung der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jener für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
…vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind (vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Der Gesellschafter-Geschäftsführer vertritt die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 18.12.1999 selbständig. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung spricht diese kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung für die Eingliederung, unabhängig davon…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr EF und Herr MF haben die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 15.7.1994 selbständig vertreten. Die weitere Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau SR vertritt die Berufungswerberin gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer seit 21.4…
…Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass der gegenständlich zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung weisungsungebunden ist(vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 vor…
…vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 33,33 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind (vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2…
…sondern es bestehe nur mehr eine mittelbare Beteiligung wesentlich unter 50 %. Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 15.5.1993 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung…
…Bescheidspruches. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer GPLA-Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass für die Bezüge der beiden wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (Senior mit 30 %, Junior mit 70 % beteiligt) der DB und DZ nicht berechnet und abgeführt wurde…
…April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 13.8.1991 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer schon auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in…
…April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 10.12.1993 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer schon auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in…
…unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Bezüge der beiden mit jeweils 50 % wesentlich an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer kein DB und DZ errechnet und abgeführt wurde. Der Prüfer bezog die Geschäftsführerbezüge samt den von der Berufungswerberin für…
…April 2000, 99/14/0339). Der Gesellschafter-Geschäftsführer vertritt die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 9.2.1999 selbständig. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den betrieblichen Organismus…
…erwerbstätige Geschäftsführer (GF) für die Gesellschaft tätig. In den Prüfungsjahren hätten die zwei GF Honorare in Höhe von je ca. € 40.697,00 jährlich bezogen. Den zwei Gesellschaftergeschäftsführern der Bw obliege die Leitung des gesamten Unternehmens, wobei sie intern natürlich eine gewisse Aufgabenteilung vereinbart…
…Sie bestreitet jedoch, dass die an die je zu einem Drittel wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer für operative Tätigkeiten (Projektplanung und -begleitung und das Zeichnen von Plänen) vergüteten Bezüge Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 darstellen würden und dafür DB und DZ abzuführen…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 26.1.1989 selbstständig als handelsrechtlicher Geschäftsführer vertreten. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers umfasst nach den Angaben in der Berufung sämtliche Agenden, die das GmbH-Gesetz vorsieht…