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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1984

Hypothekarzinsenzahlungen nach Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftP 723/1-IV/4/02vom 28.01.2002

Wortlaut laut Findok

Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von den deutschen Angehörigen erzielten Zinseneinkünfte gemäß § 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor; doch gilt Abs.2 nur für im Abzugsweg erhobene österreichische Steuern. Da, wie erwähnt, Hypothekarzinsen nach österreichischem inländischen Recht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg der Besteuerung zuzuführen sind, wird durch Artikel 11 des Abkommens Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen zugeteilt. Die Hypothekarzinsen sind sonach in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

HotelierSanierungsfinanzierung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 723/1-IV/4/02
Stammnummer
2043
Gültig
28.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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