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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1010

Engagement ausländischer Orchester und Theater

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/97vom 10.02.1997

Wortlaut laut Findok

  In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist (siehe BMF-Erlass AÖF Nr. 112/1995). Die Erlassaussagen gelten (einschließlich der in Bezug auf deutsche Orchester getroffenen Steuerfreistellungsregelungen) sinngemäß auch für ausländische Theater, Ballette, Chöre usw. Der zitierte BMF-Erlass macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass von österreichischen Veranstaltern, die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Unter EAS 828 wurde im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht. Wenn daher nunmehr im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung bei einer inländischen Stadtgemeinde die Steuerentlastungsvoraussetzungen auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien, Belgien, Norwegen, Schweden, Polen, Großbritannien und den Vereinigten Staaten als nicht nachgewiesen angesehen werden, so kann dem unter den gegebenen Umständen seitens des BM für Finanzen nicht entgegengetreten werden. 10. Feber 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GastspielUnterhaltungsdarbietungSteuerabzugNachweisSteuerfreistellungGastspielvergütungAbzugssteuerkünstlerische TätigkeitMusikerKünstlerbesteuerungGastspiel eines ausländischen Theaters

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/7-IV/4/97
Stammnummer
14892
Gültig
10.02.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF