Italien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…
…2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag…
…Bf mehrmals eine Anmeldung des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle deswegen verweigert worden, weil er seinen Hauptwohnsitz in Italien habe. Wenn das Finanzamt in Zusammenhalt mit der Umsatzsteuer einen 20%igen Abschlag von der Bemessungsgrundlage vornehme, welcher Wert einem Fahrzeug mit über 6.000 km entspreche…
…andernfalls bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht…
…die auf die Italien-Einkünfte der Agentur entfällt. Beträgt das Agenturhonorar 1000 und hat die Agentur dem Künstler ein Künstlerhonorar von 800 zu bezahlen, dann beträgt die österreichische Körperschaftsteuer und damit der österreichische Anrechnungshöchstbetrag (wenn keine weiteren Aufwendungen die Italien-Einkünfte belasten) 68 (34% von…
…italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem…
Schließt ein in Italien ansässiger Pilot mit einem österreichischen Bedarfsflugunternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er bei Bedarf zu österreichischen Flughäfen fährt, um von dort aus Flugeinsätze zu absolvieren, und muss dieser Vertrag auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich als Dienstvertrag…
…Artikel 7 zur Anwendung kommen. Nach der in Absatz 8 vorgesehenen Regelung soll jedoch in beiden Fällen Artikel 7 angewendet und das Besteuerungsrecht Österreich zugeteilt werden; gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens rechnet Italien die österreichische Steuer an. Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006
…die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der…
…1 DBA-Italien) vorgesehen; misst man dieser Bestimmung aber bloß klarstellende Bedeutung zu, dann käme ihr auch für die in Art. 19 Abs. 3 behandelten Ruhegenüsse Bedeutung zu. Es bestehen keine Bedenken auf Reziprozitätsbasis nach dieser zweiten Auslegungsvariante vorzugehen. Wird daher von italienischer Seite eine…
… Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens sind Zinsen, die an ein österreichisches Geldinstitut fließen, von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten, wenn dieses Geldinstitut zur Gänze dem österreichischen Staat gehört. Diese Voraussetzung ist im Fall der Österreichischen Nationalbank nach Auffassung des…
… Wird ein italienisches Orchester zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des vorgenommenen…
…die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden…
…in Italien ansässigen Gesellschaft einer US-Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung und erhält sie hiefür Zinsen, unterliegen diese Zinsen als Betriebseinnahmen der inländischen Betriebstätte der österreichischen Besteuerung. Daran vermag Artikel XIV Abs. 2 DBA-USA nichts zu ändern. Abgesehen davon, dass sich eine in Italien…
…a DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15% begrenzte Quellensteuer zu erheben, die auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei…
…gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde…
…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…
…daß das DBA-Ö/Italien das Anrechnungsverfahren und nicht das Freistellungsverfahren für die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsieht, ist im vorliegenden Fall nicht relevant, weil die aktive Dienstleistung noch zu einer Zeit erbracht wurde, in der der nunmehrige Pensionist in Italien ansässig war. Anders ist die…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Unternehmer ein zur Vermietung bestimmtes italienisches Schiff, für das ihm in einem italienischen Hafen ein Liegeplatz zur Verfügung steht, dann ist für die Frage, ob nach österreichischem Recht dieser Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte zu werten ist, vorweg zu klären, ob sich…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden, unterliegen gemäß Artikel 18 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Dies gilt auch für Pensionsnachzahlungen. Wurden diese Pensionen ungeachtet der Abkommensbestimmungen in Italien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, dann besteht für den österreichischen Pensionsempfänger…