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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2773

Italienische Leasingraten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0514-IV/4/2006vom 22.09.2006

Wortlaut laut Findok

Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für italienische Leasingraten, die als Entgelt für die Vermietung von gewerblichen Ausrüstungsgegenständen gezahlt werden. Sollte auf italienischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine anderen Auffassung vertreten werden, nämlich jene, dass Art. 12 Abs. 1 dem Quellenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht belasse, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 22. September 2006

Normen und Schlagworte

LizenzgebührenLeasingraten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0514-IV/4/2006
Stammnummer
25229
Gültig
22.09.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF