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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2523

Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/2004vom 30.11.2004

Wortlaut laut Findok

  Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft von März 2001 bis Mitte Mai 2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag erst 2002 in die italienische Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird, dann ist für Belange der Steueranrechnung in Österreich die italienische Einkommensteuer zu splitten: jener Teil der italienischen Einkommensteuer des Jahres 2002, der die in Österreich bereits 2001 erfassten Hochrechnungsbeträge belastet, ist auf die österreichische Einkommensteuer des Jahres 2001 anzurechnen. Übersteigt das italienische Besteuerungsniveau im ggstl. Fall nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ItalienAnrechnungshöchstbetragzeitverschobene Steueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0273-IV/4/2004
Stammnummer
15036
Gültig
30.11.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF