Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2523
Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/2004vom 30.11.2004
Wortlaut laut Findok
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen
Kapitalgesellschaft von März 2001 bis Mitte Mai 2003 zu einer italienischen
Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber
während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt,
hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast
übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine
"Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser
Hochrechnungsbetrag erst 2002 in die italienische Steuerbemessungsgrundlage
einbezogen wird, dann ist für Belange der Steueranrechnung in
Österreich die italienische Einkommensteuer zu splitten: jener Teil der
italienischen Einkommensteuer des Jahres 2002, der die in Österreich
bereits 2001 erfassten Hochrechnungsbeträge belastet, ist auf die
österreichische Einkommensteuer des Jahres 2001 anzurechnen.
Übersteigt das italienische Besteuerungsniveau im
ggstl. Fall nicht das österreichische, dann müsste bei dieser
Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer
im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des
Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme
nach 48 BAO bedarf es daher nicht.
30. November
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0273-IV/4/2004
- Stammnummer
- 15036
- Gültig
- 30.11.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF