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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2329

Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens

geltende FassungEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/03vom 28.07.2003

Wortlaut laut Findok

Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen (Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien). Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muss (Z 5.2.2 AÖF Nr. 298/1994). Ob die Wohnung des Mitarbeiters in Italien als "Betriebstätte" des österreichischen Produktionsunternehmens aufgefasst werden kann, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt geklärt werden müsste. Im Allgemeinen wird die Wohnung allerdings nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden können (denn andernfalls bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag; wohl aber kann eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages für die nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein (EAS 1743). 28. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VertriebsleiterTätigkeitsortBetriebstätteDienstgeberbeitragKommunalsteuerpflichtInlandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 566/1-IV/4/03
Stammnummer
36730
Gültig
28.07.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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