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EAS 2871Kommunalsteuerpflicht nach Einwärtsverschmelzung einer deutschen Holding-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0747-IV/4/200702.07.2007

…in Deutschland bereits rückgestellten Pensions- und Prämienansprüche, dann löst die nach der Verschmelzung stattfindende Abfindung der Pensionsansprüche sowie die Auszahlung der noch auf die Zeit vor der Verschmelzung entfallenden Erfolgsprämien österreichische Kommunalsteuerpflicht aus (wenn nicht in Bezug auf die Pensionsabfindung die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs…

EAS 363Kommunalsteuerpflicht für Inlandsrepräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1357/2/1-IV/4/9321.12.1993

  Inländische Repräsentanzen ausländischer Luftfahrtgesellschaften sind in der Vergangenheit auf Basis der Reziprozität gemäß § 48 BAO von der Lohnsummensteuer befreit worden; dies aus der Erwägung heraus, dass die Lohnsummensteuer als (untergeordneter) Teil der Gewerbesteuer regelmäßig in den sachlichen Anwendungsbereich der Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden ist und…

EAS 419Kommunalsteuerpflicht für Inlandseinrichtungen, die für ein Technical Service Agreement benötigt werden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/24/1-IV/4/9421.03.1994

…f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden…

EAS 704Kommunalsteuerpflicht für ausländische Luftfahrtunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2439/3/1-IV/4/9528.08.1995

  Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…

BFG RV/7400047/2017Kommunalsteuerpflicht eines Vereins, der eine Fachhochschule betreibt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2024Teil 1/3

…sei jedoch nicht eingebracht worden. Die Berechnung der Kommunalsteuer sei anhand eines Vergleichsbetriebes erfolgt, wobei nur von einer anteiligen Kommunalsteuerpflicht der geleisteten Vergütungen entsprechend der unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen worden sei. Die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum 2001 bis 2009 sei mit 1.675.000 Euro ermittelt…

BFG RV/7400047/2017Kommunalsteuerpflicht eines Vereins, der eine Fachhochschule betreibt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2024Teil 2/3

…die entgeltlich angeboten würden, in eine eigene Tochtergesellschaft, die ***FH*** GmbH ausgegliedert. Diese sei selbstverständlich Unternehmer iSd UStG und damit auch kommunalsteuerpflichtig. Der beschwerdeführende Verein biete nur Studiengänge an, die durch Zuschüsse des Bundes im Rahmen der FH-Förderung finanziert würden, weshalb keine steuerbaren (bzw…

BFG RV/7400047/2017Kommunalsteuerpflicht eines Vereins, der eine Fachhochschule betreibt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2024Teil 3/3

Nachdem es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Vortragenden in den geschäftlichen Organismus des beschwerdeführenden Vereins eingegliedert oder in irgendeiner Form weisungsgebunden wären, und sie die mit der Vortragstätigkeit verbundenen Aufwendungen sowie die Kosten einer Vertretung selbst zu tragen haben, war davon auszugehen, dass diese…

UFSW RV/3139-W/02Kommunalsteuerpflicht eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einer Körperschaft öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…auf jene Gemeinden, auf die sich die Betriebsstätte des Unternehmens erstreckt. Die HFA beantragte mit Schreiben vom 24. März 1999 die Erlassung eines Zerlegungsbescheides, in welchem über die Kommunalsteuerpflicht dem Grunde nach abgesprochen werden möge. Im Zusammenhang mit diesem Anbringen wurden u. a. auch die…

EAS 754Inländische Zirkusgastspiele und Kommunalsteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/99/1-IV/4/9513.11.1995

  Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…

BFG RV/7400016/2019Beschwerdeführerin ist eine GmbH und daher "stets und in vollem Umfang" kommunalsteuerpflichtig; keine Aufteilung (der Arbeitslöhne) in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Teil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2019

…dagegen eingebrachten (als Beschwerde bezeichneten) Vorlageantrag vom 12. September 2018 hat die Bf. wie folgt begründet: Bei der Bf. handle es sich um eine gemeinnützige GmbH. Im vollen Umfang kommunalsteuerpflichtig seien nur jene Unternehmen, die nach dem Kommunalsteuergesetz unter § 7 Abs. 3 des Körperschaftssteuergesetzes fielen. …

EAS 1540Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/9918.10.1999

…seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich aufhält. Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr…

BMF-010222/0243-VI/7/2009Information zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer ab 2010
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0243-VI/7/200923.12.2009

…4 ASVG definiert den freien Dienstnehmer. Von der Kommunalsteuerpflicht sind daher sowohl vollversicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des…

EAS 789DBA-Auswirkung auf die Kommunalsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2333/2/1-IV/4/9504.01.1996

  Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…

EAS 445DBA-Auswirkung auf die Kommunalsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1395/1/1-IV/4/9408.06.1994

  Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…

EAS 2329Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/0328.07.2003

…Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen (Art. 15 Abs. 1 DBA-Italien). Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muss (Z 5.2.2 AÖF Nr. 298/1994). Ob…

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…unternehmerischen Leistungserbringung einer festen Einrichtung mit Betriebstätteneigenschaft in Österreich bedient, hat dies einerseits den Eintritt der beschränkten Einkommen(Körperschaft)steuerpflicht des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Euro) bei der C GmbH Betriebsausgaben, bei C Einkünfte gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 dar (die auch der Kommunalsteuerpflicht unterliegen). Die für August bis Dezember 01 zustehende Vergütung (50.000 Euro) kann als Ausschüttung behandelt werden, insofern auch in zukünftigen Perioden vom…

EAS 384Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/9411.02.1994

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…zB Fremdsprachenkurs bzw. anderer Unterricht während der Ferien (vgl. LStR 2002 Rz 992). Bezüge an Vortragende (Lehrende und Unterrichtende) einer unternehmerischen Bildungseinrichtung sind kommunalsteuerpflichtig, wenn sie sämtliche Kriterien eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 erfüllen. Liegt kein Dienstverhältnis nach…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…3.2022, Ro 2019/15/0005). 4.7.2 Freibetrag und Freigrenze Rz 665579: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Beratung von Jugendlichen) einen entbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Flohmarkt), ist für diesen entbehrlichen Hilfsbetrieb Kommunalsteuerpflicht hinsichtlich der Arbeitslöhne gemäß § 5 KommStG 1993 gegeben. Hinsichtlich der…