Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1540
Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/99vom 18.10.1999
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Deutschland ansässiger
und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht
unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens
überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich
die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die
auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich
aufhält.
Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug
gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen
Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des
Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In gleicher Weise
besteht für den Gesamtbezug Dienstgeberbeitragspflicht, da gemäß
§ 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter
Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für
die Beitragspflicht maßgebende abgabepflichtige Tatbestand erfüllt
ist; der Umstand, daß nur in Deutschland ein Wohnsitz besteht und sonach
keine Entsendung von Österreich in das Ausland, sondern vom Ausland in ein
anderes Ausland erfolgt, ist nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich.
18. Oktober
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 41 Abs. 1 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 201/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2792
- Gültig
- 18.10.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF