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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1540

Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber

geltende FassungEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/99vom 18.10.1999

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich aufhält. Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In gleicher Weise besteht für den Gesamtbezug Dienstgeberbeitragspflicht, da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für die Beitragspflicht maßgebende abgabepflichtige Tatbestand erfüllt ist; der Umstand, daß nur in Deutschland ein Wohnsitz besteht und sonach keine Entsendung von Österreich in das Ausland, sondern vom Ausland in ein anderes Ausland erfolgt, ist nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KommunalsteuerpflichtAuslandsbetriebstätteInlandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 201/1-IV/4/99
Stammnummer
2792
Gültig
18.10.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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