Findok · EAS-Auskünfte
EAS 419
Kommunalsteuerpflicht für Inlandseinrichtungen, die für ein Technical Service Agreement benötigt werden
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/24/1-IV/4/94vom 21.03.1994
Wortlaut laut Findok
Unterhält ein US-Unternehmen in
Österreich Einrichtungen, denen nach § 29 BAO und nach § 4
KommStG, nicht aber nach Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA
Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die
Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer
nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen
Anwendungsbereich des DBA-USA.
Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der
Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine
Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens, in der für ein
auftraggebendes österreichisches Unternehmen Tätigkeiten wie
Geschäftsführung, Finanzdirektion, Qualitätskontrollenleitung
usw. ausgeübt werden, nicht als DBA-Betriebstätte gewertet
wird.
21.
März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 1 lit. f DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/24/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17767
- Gültig
- 21.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF