RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 419

Kommunalsteuerpflicht für Inlandseinrichtungen, die für ein Technical Service Agreement benötigt werden

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/24/1-IV/4/94vom 21.03.1994

Wortlaut laut Findok

Unterhält ein US-Unternehmen in Österreich Einrichtungen, denen nach § 29 BAO und nach § 4 KommStG, nicht aber nach Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens, in der für ein auftraggebendes österreichisches Unternehmen Tätigkeiten wie Geschäftsführung, Finanzdirektion, Qualitätskontrollenleitung usw. ausgeübt werden, nicht als DBA-Betriebstätte gewertet wird. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstättefeste Einrichtungenfeste GeschäftseinrichtungGeschäftsleitung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/24/1-IV/4/94
Stammnummer
17767
Gültig
21.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF