…Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der österreichischen GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der…
… Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland ansässigen…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…
…Auslegungsumkehr erwarten (vgl. das Budgetbegleitgesetz 2003 und die darin vorgesehene Ausweitung der internationalen Schachtelbefreiung auf Auslandskapitalgesellschaften mit inländischer Geschäftsleitung). Verlegt daher eine nach dem Recht von Jersey gegründete Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Österreich, unterliegt sie der…
…12 des Ergebnisprotokoll über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt). In der gleichen Verständigung findet sich nachfolgende Feststellung: Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern…
Verlegt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung in die Niederlande, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in den Niederlanden "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Niederlande grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen…
Wird eine in Jersey gegründete Kapitalgesellschaft in Großbritannien auf Grund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im…
…wo sie die Geschäftsleitung befinde und welche Umsätze in ***4*** erwirtschaftet würden. Dieses Rechtshilfeersuchen blieb unbeantwortet. Am 07.06.2013 wurde ein Auskunftsersuchen an die Bundesrepublik ***4*** gerichtet. Dieses wurde wie folgt beantwortet: "Lt einer durchgeführten Umsatzsteuer-Nachschau ist ein eigenes Büro der GmbH nicht…
…der ***Bf1*** um ein österreichisches Unternehmen handle und somit in Österreich USt-Pflicht bestehe. Sodann stellt die Behörde das Vorliegen einer Betriebsstätte am Wohnsitz in ***9*** fest, da sich dort einerseits der Ort der Geschäftsleitung als auch Büro, Lager, Garage/Abstellfläche für den betrieblichen PKW…
…Nachtsichtgeräte). Der Wareneinkauf war grundsätzlich nicht Aufgabe des Herrn ***10***. Insofern sind diese Maßnahmen (Einkäufe) nicht als wichtige Maßnahmen der Geschäftsleitung zu interpretieren. Der Einkauf von Testmaterial erfolgte grundsätzlich über die ***5***. Die vom Betriebsprüfer angeführten Telefonate mit der ***31*** waren rein privater Natur. Bei…
…Vertretung der Gesellschaft befugte Gatte der Bf. habe die ihm obliegenden geschäftsführendenen Tätigkeiten in Österreich entfaltet. Vom Unabhängigen Finanzsenat sei Österreich als Land, in welchem sich der Ort der Geschäftsleitung und der Willensbildung der X ltd im Sinn des § 27 Abs. 2 BAO befunden habe…
…GmbH („B.“) mit der Geschäftsadresse N“ bzw. neu „O“ ein österreichisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis erhält, obwohl die Gesellschaft als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung die Adresse der in „CH-Plz. GD1., P“ gelegenen Zweigniederlassung angibt in die im inländischen Jahresabschluss angegebenen Angestellten im Ausland beschäftigt und besteuert“. In…
…Deutschland und den USA. Bis jetzt seien ca. vier Fahrzeuge angekauft und 3 Fahrzeuge verkauft worden. Der Ort der Geschäftsleitung sei laut Angabe des Geschäftsführers Adr1. Als Kontaktnummer wurde eine deutsche Handynummer angegeben. Die Niederschrift wurde vom Geschäftsführer der Bw. unterschrieben. Bei der angegebenen Geschäftsanschrift…
…Dies sei seit 2011 nicht mehr der Fall. Weiters wurde von Dr.S.angegeben, dass es in Österreich keinen Ort der Geschäftsleitung gebe. Die Tätigkeiten der Unternehmergesellschaft beschränkten sich derzeit auf die BRD, und hier auch nur in Form der Zusammenarbeit mit den Behörden mittels…
…Oktober 2010 wurde die Berufung gegen den Mindestkörperschaftsteuerbescheid für 2010 abgewiesen (Auszug): a. Nach § 1 Abs 2 KStG seien Körperschaften, die im Inland Geschäftsleitung oder Sitz hätten, unbeschränkt steuerpflichtig. Nach § 24 Abs 4 KStG müssten unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der…
…einer Kapitalgesellschaft eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Nach § 1 Abs 2 KStG 1988 sind Körperschaften unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der BAO) haben, mit ihren Einkünften iSd …
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist bei der Fa. B., als Assistentin der Geschäftsleitung tätig und hat in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 unter anderem Fortbildungskosten i.H.v. € 1.590,-- als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 geltend gemacht. Das Finanzamt hat im…
…GmbH ins Firmenbuch der Republik Österreich eingetragen. Alleinige Gesellschafterin war die N. AG, eine Gesellschaft deutschen Rechts. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von B. GmbH war in Deutschland. Am 16. September 1999 leistete N. AG an B. einen Zuschuss in Höhe von 102 Millionen ATS…
…vom 21. September 2005 erläuterte die Bw., die Annahmen der Bp. wonach die S eine Sitzfirma sei führe zu einer doppelt ansässigen Gesellschaft mit der tatsächlichen Geschäftsleitung im Ausland, nämlich in Italien. Die Gesellschaft verfüge in Österreich weder über Büroräumlichkeiten noch über Mitarbeiter. Da die…