Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2554
Italienische Quellenbesteuerung auf Haftungsentgelten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0139-IV/4/2004vom 11.02.2005
Wortlaut laut Findok
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung
für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische
Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft
neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch
Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen
diese Haftungsentgelte aus österreichischer Sicht von Artikel 7 des
DBA-Italien erfasste gewerbliche Gewinne der österreichischen Bank dar, die
in Italien von der Besteuerung freizustellen sind.
Beruft sich die kreditnehmende italienische Gesellschaft
darauf, dass nach Österreich fließende Haftungsentgelte auf der
Grundlage von Artikel 11 DBA-Italien mit einer 10%igen italienischen
Quellensteuer belegt werden müssen, so stellt eine solche italienische
Quellenbesteuerung nur dann keine Verletzung des DBA-Italien dar (und ist in
Österreich auf die die Haftungsentgelte belastende Körperschaftsteuer
anrechenbar), wenn die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den
Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des
Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition
des OECD-Musterabkommens ab.
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch
eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders
geklärt werden. Bei Bedarf kann die Klärung dieser Frage auch zum
Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht
werden.
11. Februar
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0139-IV/4/2004
- Stammnummer
- 20741
- Gültig
- 11.02.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF