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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 460

Italienische Kapitalerträge und Sozialversicherungspensionen

geltende FassungEAS-AuskunftP 691/19/1-IV/4/94vom 27.06.1994

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Italiener nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich, so werden auf Grund des DBA-Italien die Besteuerungsrechte an den italienischen Kapitalerträgen und der Sozialversicherungspension wie folgt zwischen Österreich und Italien aufgeteilt: Italienische Bankkontozinsen: Italien ist gem. Art. 11 DBA-Italien berechtigt, eine Quellensteuer zu erheben, die jedoch mit 10% des Bruttobetrages begrenzt ist. Die Zinsen sind in Österreich steuerpflichtig, eine nachgewiesene italienische Quellensteuer ist bis max. 10% in Österreich anrechenbar. Italienische Industrieanleihezinsen: Es gilt die gleiche Regelung wie für Bankkontozinsen. Italienische Zinsen aus öffentlichen Anleihen: Diese sind gem. Art. 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15% begrenzte Quellensteuer zu erheben, die auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich. Zur Herbeiführung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Italien dienen hinsichtlich der Kapitalerträge die Vordrucke R/A-I/1 und R/A-I/2 (AÖF Nr. 169/1988) und hinsichtlich der Sozialversicherungspension die Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck Mod EP-I/3 (AÖF Nr. 120/1985). Die maßgebende Rechtslage ist in Ihrem Schreiben sonach korrekt wiedergegeben. 27. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WohnsitzverlegungWohnsitzwechselQuellenbesteuerungNachweisAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungAnrechnungsmethodeAnleiheDividendenAnrechnungshöchstbetragPensionAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 691/19/1-IV/4/94
Stammnummer
17618
Gültig
27.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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