IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 23. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 25. Juni 2018 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Bezieht ein US-Staatsbürger Dividenden von börsennotierten US-Gesellschaften und verfügt er ausschließlich in Österreich über einen Wohnsitz und ist er deshalb gemäß Art. 4 DBA-USA aufgrund des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich ansässig, stellt sich die Frage der Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß Art…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2013 wies das Finanzamt die Berufung unter Hinweis auf die im Art. 23 Z 2 des Doppelbesteuerungsabkommens enthaltene Anrechnungsmethode als unbegründet ab. Mit Bescheiden vom 13. Juni 2013 und vom 7. Oktober 2013 behob das Finanzamt auch die Einkommensteuerbescheide für…
…dass die ausländische Steuer für jene Einkünfte, die nach dem Abkommen in Italien besteuert werden dürfen (hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) auf die inländische Einkommensteuer anzurechnen ist (Anrechnungsmethode), maximal jedoch in Höhe der im Inland auf diese Einkünfte entfallenden Einkommensteuer. Anders als lit a…
…Gesetzesbestimmungen und diesbezüglicher Ausführungen folgender Beschluss: "Hinsichtlich Ihrer im Jahr 2014 erzielten italienischen Einkünfte werden Sie ersucht folgende Unterlagen bis zum 25.7.2022 vorzulegen: • Steuerbescheid (mit Verweis auf die anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen und ((der Befreiungsmethode bzw.)) Anrechnungsmethode) • Zahlungsbelege für die im Ausland bezahlte Steuer bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 17. und vom 21.01.2014 hinsichtlich Einkommensteuer 2008 und 2009 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird Folge gegeben. Die…
…Progressionsvorbehalt fest. Art. 23 Abs. 2 DBA normiert für in Österreich ansässige Personen, welche Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten, statt der Befreiungsmethode die Anrechnungsmethode. Der Abs. 2 dieser Bestimmung normiert: Ungeachtet des Abs. 1 darf Österreich Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 sowie…
…Tätigkeitsstaat, volle Besteuerung im Wohnsitzstaat) und den Wechsel auf das Tätigkeitsstaatsprinzip (Art. 15 Abs. 1) mit Anrechnungsmethode in Österreich fallen in Hinkunft auch jene Fälle in die Steuerpflicht, die bisher nur im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig waren (wie Pendler mit ausschließlich schweizerischen Lohneinkünften, die z.B. nur…
EAS 2501 hat sich mit Gewinnausschüttungen einer maltesischen International Trading Company (ITC) befasst, wobei darauf abgestellt worden ist, dass ihr Gesellschafter eine österreichische Kapitalgesellschaft ist. Ist der österreichische Alleingesellschafter hingegen eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in Österreich als Sondereinkunft mit 25% der…
Angesichts des Umstandes, daß im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht…
…Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines…
…die nach dem Gesetzeswortlaut im Unterschied zu Inlandsbeteiligungen erst ab einem Beteiligungsausmaß von 25% (geltende Rechtslage 10%) steuerbefreit sind, die Anrechnungsmethode anwendet, weil dieses Ergebnis nach einer Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes dem (hypothetischen) Willen des Gesetzgebers am nächsten kommt und einerseits in Bezug auf die…
…Diskriminierung von Auslandsbeteiligungen, die nach dem Gesetzeswortlaut im Unterschied zu Inlandsbeteiligungen erst ab einem Beteiligungsausmaß von 25% (geltende Rechtslage 10%) steuerbefreit sind, die Anrechnungsmethode anwendet, weil dieses Ergebnis nach einer Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes dem (hypothetischen) Willen des Gesetzgebers am nächsten kommt, während sich bei…
…Kofler, Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Gemeinschaftsrecht, 683). Infolgedessen können die auf Grund ausländischer Rechtsvorschriften erhobenen Steuern nach österreichischem Recht keine Betriebsausgaben bilden. Durch die Anrechnungsmethode wird erreicht, dass die ausländischen Einkunftsteile mit österreichischer Einkommensteuer nicht belastet werden. Dass nach den Steuervorschriften anderer Staaten insgesamt höhere Steuerbeträge…
Aktivbezüge eines in Österreich ansässigen Grenzgängers, die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen…
Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…
…Der VwGH erkannte ebenfalls die Unionsrechtswidrigkeit der österreichischen KÖSt-Regelung, wandte allerdings die Anrechnungsmethode auf die EU-Dividenden an (anstelle der Befreiungsmethode) und äußerte sich nicht dezidiert zur Versteuerung der Drittstaatsdividenden. Die Berufungsentscheidung des UFS wurde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben (VwGH 17.4.2008…
…als es nötig war, um einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen. Nur durch die Anrechnungsmethode würde nach Ansicht des VwGH in das Konzept des österreichischen Gesetzgebers weniger eingegriffen. Die Verdrängung konnte daher nur in diesem Ausmaß angenommen werden. Da nach der Rechtsansicht des VwGH die vom UFS…
…als es nötig war, um einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen. Nur durch die Anrechnungsmethode wird nach dem VwGH in das Konzept des österreichischen Gesetzgebers weniger eingegriffen. Die Verdrängung konnte daher nur in diesem Ausmaß angenommen werden. Da nach Ansicht des VwGH die vom UFS gewählte analoge…
… 1). Beim Bw. trifft die erstangeführte Variante zu. In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird die Doppelbelastung entweder nach der Befreiungsmethode (in der Regel mit Progressionsvorbehalt) oder nach der Anrechnungsmethode vermieden. Nach der Befreiungsmethode scheidet der Wohnsitzstaat jene Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage aus, die dem anderen Staat…