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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2433

Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/04vom 15.03.2004

Wortlaut laut Findok

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates). Wird daher von einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging es doch in dem Fall der EAS.1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch zu einer Zeit ergangen, als Österreich bei der Anwendung des § 48 BAO noch nicht von der EU einer unfairen Besteuerungspraxis bezichtigt worden ist. Auch aus europarechtlicher Sicht ist daher eine zu freizügige Handhabung der Freistellungsmethode nicht mehr gerechtfertigt; dies umso weniger, als auf deutscher Seite Schenkungssteuerabkommen nur mehr auf der Grundlage der Anrechnungsmethode abgeschlossen werden. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

grenzüberschreitende GeldschenkungAnrechnungsmethode bei der Schenkungsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/2-IV/4/04
Stammnummer
9756
Gültig
15.03.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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