Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2549
Gewinnausschüttungen maltesischer ITCs
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0315-IV/4/2004vom 05.01.2005
Wortlaut laut Findok
EAS 2501 hat sich mit Gewinnausschüttungen einer
maltesischen International Trading Company (ITC) befasst, wobei darauf
abgestellt worden ist, dass ihr Gesellschafter eine österreichische
Kapitalgesellschaft ist.
Ist der österreichische Alleingesellschafter hingegen
eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in
Österreich als Sondereinkunft mit 25% der österreichischen Besteuerung
zuzuführen. Artikel 23 Abs. 2 DBA-Malta verpflichtet Österreich nach
den allgemein üblichen Grundsätzen zur Anrechnung einer maltesischen
Quellensteuer, die von der Gewinnausschüttung erhoben wird.
Wird anlässlich der Gewinnausschüttung die
35-prozentige Körperschaftsteuer der ITC erhoben, dann ist diese nicht
anrechnungsbegünstigt. Denn die Anrechnungsfähigkeit kommt einer
ausländischen Steuer nur dann zu, wenn sie die Einkunftserzielung des
Gesellschafters und nicht jene der Gesellschaft betrifft.
Wird eine dem Gesellschafter mit 27,5% angelastete
Dividendensteuer in Malta durch Anrechnung der 35%igen Körperschaftsteuer
in ein rückzahlbares Guthaben gewandelt, kann auch insoweit kein
Anrechnungsbedarf in Österreich erkannt werden.
5.
Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0315-IV/4/2004
- Stammnummer
- 20828
- Gültig
- 05.01.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF