Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1546
Auslandsverlustverwertung
geltende FassungEAS-AuskunftD 260-IV/4/99vom 25.10.1999
Wortlaut laut Findok
Angesichts des Umstandes, daß im DBA-Italien die
Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in
italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene
Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich
ausgleichs- und vortragsfähig.
Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein
Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1
EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der
positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des
inländischen Rechtes erfordert.
25. Oktober
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 260-IV/4/99
- Stammnummer
- 2799
- Gültig
- 25.10.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF