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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1546

Auslandsverlustverwertung

geltende FassungEAS-AuskunftD 260-IV/4/99vom 25.10.1999

Wortlaut laut Findok

  Angesichts des Umstandes, daß im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1 EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des inländischen Rechtes erfordert. 25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Anrechnungsmethodekein Doppelbesteuerungsabkommen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 260-IV/4/99
Stammnummer
2799
Gültig
25.10.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF