…ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Kapitalerträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung von Anleihen mit indexorientierter Verzinsung sind Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und gemäß § 93 EStG 1988 durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist somit…
…Die Emissionsbedingungen sehen eine jährliche Verzinsung der Anleihe mit 9 Prozent (Kuponfälligkeit halbjährlich) und eine Einlösung nach 2 Jahren zum Nominalwert oder durch Lieferung von Aktien vor. Bei Einlösung übt der Emittent sein Optionsrecht aus und liefert Aktien mit einem Kurswert von 85. Die laufenden…
Eine von der Österreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft aufgelegte Peseten-Anleihe kann nicht als "Staatsanleihe" im Sinn von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien angesehen werden; auch dann nicht, wenn eine staatliche Rückzahlungsgarantie damit verbunden sein sollte. Denn die Eigenschaft einer Staatsanleihe im Sinn der zitierten…
…die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und…
…Erwerber von Anleihen der brasilianischen nationalen Ölgesellschaft, die unter Berufung auf die zitierte Abkommensbestimmung in Österreich Steuerfreiheit der Anleihezinsen in Anspruch nehmen wollen, werden daher aus Nachweisvorsorgegründen mit einer amtlichen Bescheinigung der brasilianischen Steuerverwaltung auszustatten sein, aus der hervorgeht, dass der brasilianische Anleiheemittent unter Artikel…
Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…
Wird seitens einer österreichischen Bank von einer koreanischen Bank eine koreanische Anleihe im Fremdwährungsnominale von S 5 Mio. zu einem Kurs von ÖS 7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um…
…850 €). Sollte die Quote höher sein, so werde ich diese unwahrscheinlichen Erträge natürlich versteuern. Da ich die Anleihen nicht mehr rechtzeitig verkaufen konnte (dadurch hätte ich keinen Aufwand), da mir dies von meinem Arbeitgeber ausdrücklich untersagt wurde, habe ich somit ausschließlich beruflich verursacht einen…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…Quasi-Endbesteuerung" nach § 37 Abs. 8 EStG in Anspruch nimmt. Sollte der Abgabepflichtige der Auffassung sein, dass nach inländischem Recht eine Progressionserfassung der argentinischen Anleihezinsen nicht zulässig sei, entzieht er sich damit selbst die Möglichkeit, die DBA-Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, da diese - wie…
Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…
…unter Anderem Folgendes hervor: In einer E-Mail vom 23. September 2013 wurden im Hinblick auf die gegenständlichen Käufe von Anleihen folgende Angaben gemacht: „Das Konto wurde am 31.8.2009 eröffnet und es wurden folgende Käufe getätigt: 10. September 2009: 500,00 € 13…
…Zinsen, die ein in Österreich ansässiger Inhaber einer von einem indischen Schuldner ausgegebenen Anleihe bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel IX DBA-Indien von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung kann sich allerdings nur auf einen Zinsenertrag beziehen, den der indische Anleiheschuldner zu leisten hat. Wird…
… 1 Abs. 1 Z 7 BWG war in den streitgegenständlichen Jahren betreffend Wertpapiere auf den Handel auf fremde Rechnung eingeschränkt. Es erfolgten im streitgegenständlichen Zeitraum keine Veräußerungen von Anleihepapieren vor Ablauf durch die Beschwerdeführerin. Als Folge einer Außenprüfung wurden Bescheide erlassen, in denen die hier…
…GR0123, im Nominale von 50.000,00 € ausweist; die Abrechnung der Bank Austria über den mit 12.4.2010 erfolgten Ankauf der Anleihe durch Mag. XY zum Kurs von 98,50 € und einem Abrechnungsbetrag von 51.747,60 €; einen Auszug aus dem…
…RV/3003-W/05, sowie UFS 8.11.2010, RV/1313-W/06 und UFS 26.6.2006, RV/0371-W/03 7. Der Unterschied zwischen Genussrechten und Darlehen (hier: Anleihen) in Gegenüberstellung zu den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 7.1. Gewinnbeteiligung - Gewinnabhängigkeit 7.2…
…ihrer Berufung vertritt die Bw. die Linie, dass die Beteiligung der Genussrechtsinhaber an der Bw. kapitalverkehrsteuerlich weder ein Genussrecht noch eine "gewinnbeteiligte Forderung", sondern anleiheähnlich, obligationenähnlich und keine unternehmerische Beteiligung ist. Dies insbesondere deshalb, weil nicht einmal eine Gewinnbeteiligung gewährt würde, denn die Höhe der…
…hin, dass bei den A1 Produkten die Ausschüttungen einer Ergebnisabhängigkeit unterliegen und betont, dass sie auch eine Anleihe begab, die anders als die Genussrechte "konstruiert" ist: "Neben dem Genussrechtskapital wurde im Geschäftsjahr 2007 ebenfalls mit einer Platzierung einer innovativen Inhaber-Schuldverschreibung am Markt begonnen. Das…
…2010, RV/1313-W/06 und UFS 26.6.2006, RV/0371-W/03 7. Der Unterschied zwischen Genussrechten und Darlehen (hier: Anleihen) in Gegenüberstellung zu den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 7.1. Gewinnbeteiligung - Gewinnabhängigkeit 7.2. Zusammenhang zwischen Verlustbeteiligung und Nachrangigkeit 7.3. Laufzeit…