Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2808
Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/2007vom 17.01.2007
Wortlaut laut Findok
Wird von argentinischen Investoren in
Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an
Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren
Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die
erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20%
Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen
Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern
und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO
aufkommen. Auch dann nicht, wenn eine der Beteiligungsgesellschaften in
Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene
argentinischen Investoren sind, die gemäß dem
österreichisch-argentinischen DBA mit den aus Österreich (in
fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu
stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese
Steuerbefreiungsbestimmung im Wege einer Abkommensrevision aus dem DBA zu
beseitigen, sind vor über 10 Jahren an der Haltung Argentiniens
gescheitert.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner
2007
Normen und Schlagworte
- DBA RA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Argentinien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 11/1983
- § 22 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0036-IV/4/2007
- Stammnummer
- 29711
- Gültig
- 17.01.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF