Findok · EAS-Auskünfte
EAS 113
Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 151/108/1-IV/4/92vom 06.04.1992
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit.
b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung
freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden,
die dem brasilianischen Staat gehört.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische
Ölgesellschaft, deren Gesamtkapital (unter Einbeziehung der
stimmrechtslosen Aktien) zu 51% dem brasilianischen Staat gehört und deren
Stimmrechtsaktien sich zu 81% in den Händen des brasilianischen Staates
befinden, als begünstigte Einrichtung im Sinn der zitierten
Abkommensbestimmung anzusehen ist; dies allerdings vorbehaltlich einer
gleichlautenden Auffassung seitens der brasilianischen
Steuerverwaltung.
In Österreich ansässige Erwerber von Anleihen der
brasilianischen nationalen Ölgesellschaft, die unter Berufung auf die
zitierte Abkommensbestimmung in Österreich Steuerfreiheit der Anleihezinsen
in Anspruch nehmen wollen, werden daher aus Nachweisvorsorgegründen mit
einer amtlichen Bescheinigung der brasilianischen Steuerverwaltung auszustatten
sein, aus der hervorgeht, dass der brasilianische Anleiheemittent unter Artikel
11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien fällt.
6. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 3 lit. b DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 151/108/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18541
- Gültig
- 06.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF