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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 113

Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 151/108/1-IV/4/92vom 06.04.1992

Wortlaut laut Findok

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft, deren Gesamtkapital (unter Einbeziehung der stimmrechtslosen Aktien) zu 51% dem brasilianischen Staat gehört und deren Stimmrechtsaktien sich zu 81% in den Händen des brasilianischen Staates befinden, als begünstigte Einrichtung im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung anzusehen ist; dies allerdings vorbehaltlich einer gleichlautenden Auffassung seitens der brasilianischen Steuerverwaltung. In Österreich ansässige Erwerber von Anleihen der brasilianischen nationalen Ölgesellschaft, die unter Berufung auf die zitierte Abkommensbestimmung in Österreich Steuerfreiheit der Anleihezinsen in Anspruch nehmen wollen, werden daher aus Nachweisvorsorgegründen mit einer amtlichen Bescheinigung der brasilianischen Steuerverwaltung auszustatten sein, aus der hervorgeht, dass der brasilianische Anleiheemittent unter Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien fällt. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungAnleiheStaatsanleihenNachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 151/108/1-IV/4/92
Stammnummer
18541
Gültig
06.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF