Als griechische "Staatsanleihe", deren Zinsenertrag gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland in Österreich steuerfrei zu stellen wäre, kann nur eine Anleihe angesehen werden, die von der Republik Griechenland oder einer anderen griechischen Gebietskörperschaft begeben wird. Wird eine Anleihe von der "Bank of Greece…
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und an…
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und…
Als "Staatsanleihen" im Sinne von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden oder Verwaltungsbezirke. Unter diesen Voraussetzungen wäre daher auch eine…
Zinsen aus spanischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Spanien zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden. 17. November 1992…
Im Rahmen der Entschuldungsmaßnahmen für Griechenland wurden im März 2012 bestehende griechische Staatsanleihen gegen neue Wertpapiere eingetauscht. Dieser Tausch gründet sich auf nationales griechisches Recht, das auch für österreichische Erwerber Anwendung findet. Dieses Rechtsgeschäft erfolgt zwangsweise und daher auch dann, wenn der Anleger nicht den…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin hat per 30. April 1997 griechische Staatsanleihen im Nominalwert von 140 Mio. GRD um den Betrag von 6,613.376,00 S (Kurswert: 107,36%; Devisenkurs: 4,40) zuzüglich Stückzinsen (282.516,20 S) erworben…
…nbsp; Werden Finanzmittel einer österreichischen Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so…
Ist eine österreichische Bank kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß § 93 Abs. 3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich…
Unter dem Begriff der Staatsanleihen im Sinn des Artikels 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates verstanden. Dies setzt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors…
…österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen…
Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung…
Die in Artikel 11 Abs. 3 (Fassung vor 1995) des DBA-Spanien vorgesehene Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen gilt nicht für Gewinne, die anlässlich der Veräußerung derartiger Anleihepapiere erzielt werden. Wurden daher um 5,9 Mio. S angekaufte Letras del Tesoro auf Grund eines…
Wird von deutschen und österreichischen institutionellen Investoren unter Einbringung bulgarischer Staatsanleihen (und unter Zwischenschaltung nationaler Holdinggesellschaften) eine niederländische Kapitalgesellschaft gegründet, die sich bemüht, diese Staatsanleihen in Aktien an jenen bulgarischen Gesellschaften umzutauschen, die im Rahmen des bulgarischen Privatisierungsprogrammes entstehen, dann kann zu der Frage, ob…
5.) Griechische Staatsanleihen: Auch hier wird der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes gefolgt (VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0044; VwGH 2.9.2009, 2008/15/0043). Einer ordentlichen Revisionsmöglichkeit war demnach nicht zuzustimmen. Linz, am 1. April 2019
…wurde erwogen: zu 1. Kursverluste aus griechischen Staatsanleihen: Zur Frage, ob Aufwendungen aus dem Kauf und der Veräußerung von griechischen Staatsanleihen im Zusammenhang mit den gemäß DBA Griechenland steuerfreien Zinsen oder mit dem in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehenden Vermögensstamm stehen, hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom…
…betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben, dass Staatsanleihezinsen aus…
Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
…Unternehmens ist die Managementholding. Anlässlich einer die Jahre 1995 - 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellten die Prüfer u.a. fest: "Die Bw. erwarb im Prüfungszeitraum griechische Staatsanleihen (Hellenic Republik - Floating Rates Notes). Gleichzeitig mit dem Ankauf der Anleihen wurden Zusatzgeschäfte (Credit Put Option, Forward FX Transaction…
…Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwand und Ertrag nur deshalb in Abrede gestellt werden, weil er sich formalrechtlich als Verlust bei der Veräußerung der Staatsanleihe darstellt. Denn steht ein solcher Verlust in der wirtschaftlichen Realität bereits bei der Anschaffung der Anleihe fest…