Findok · EAS-Auskünfte
EAS 646
Sondergesetzliche Beendigung der Steuerflucht in spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskunftP 260/18/1-IV/4/95vom 30.05.1995
Wortlaut laut Findok
Im Bundesgesetzblatt Nr. 21/1995 ist
Absatz 2 des Artikels VII, betreffend die Aufhebung der Anwendbarkeit von
Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien ab 1.1.1995, unvollständig wiedergegeben.
Der vollständige Text von Absatz 2 lautet:
"Für Forderungswertpapiere, die wegen des Zeitpunktes
ihrer Begebung nicht unter die Kapitalertragsteuerpflicht fallen (§ 93
Abs. 3 Z 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1988), gilt § 97 Abs. 2 des
Einkommensteuergesetzes 1988. Sind die Forderungswertpapiere dem
Steuerpflichtigen bereits vor dem 1. Jänner 1995 zuzurechnen, so kann ein
Auftrag im Sinne des § 97 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 bis zum 30.
Juni 1995 erteilt werden."
Bezüglich der weiteren Frage, ob infolge der Aufhebung
der Anwendbarkeit von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien durch eine österreichische
sondergesetzliche Maßnahme nunmehr auch auf spanischer Seite ab 1.1.1995
keine Quellensteuer mehr einbehalten werden darf, ist zunächst anzumerken,
dass nach ho. Kenntnis die betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien
durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner
Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der
Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend
einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben, dass Staatsanleihezinsen
aus Spanien nach der allgemeinen Regelung des Absatzes 2 ab 1. Jänner 1995
einer 5%igen Quellenbesteuerung unterzogen werden dürfen (die sodann auf
die österreichische Steuer anzurechnen ist).
30. Mai
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 260/18/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17135
- Gültig
- 30.05.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF