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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 646

Sondergesetzliche Beendigung der Steuerflucht in spanische Staatsanleihen

geltende FassungEAS-AuskunftP 260/18/1-IV/4/95vom 30.05.1995

Wortlaut laut Findok

Im Bundesgesetzblatt Nr. 21/1995 ist Absatz 2 des Artikels VII, betreffend die Aufhebung der Anwendbarkeit von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien ab 1.1.1995, unvollständig wiedergegeben. Der vollständige Text von Absatz 2 lautet: "Für Forderungswertpapiere, die wegen des Zeitpunktes ihrer Begebung nicht unter die Kapitalertragsteuerpflicht fallen (§ 93 Abs. 3 Z 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1988), gilt § 97 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Sind die Forderungswertpapiere dem Steuerpflichtigen bereits vor dem 1. Jänner 1995 zuzurechnen, so kann ein Auftrag im Sinne des § 97 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 bis zum 30. Juni 1995 erteilt werden." Bezüglich der weiteren Frage, ob infolge der Aufhebung der Anwendbarkeit von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien durch eine österreichische sondergesetzliche Maßnahme nunmehr auch auf spanischer Seite ab 1.1.1995 keine Quellensteuer mehr einbehalten werden darf, ist zunächst anzumerken, dass nach ho. Kenntnis die betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben, dass Staatsanleihezinsen aus Spanien nach der allgemeinen Regelung des Absatzes 2 ab 1. Jänner 1995 einer 5%igen Quellenbesteuerung unterzogen werden dürfen (die sodann auf die österreichische Steuer anzurechnen ist). 30. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheZurechnungsteuerliche ZurechnungWertpapierWertpapiereKapitalerträgeKapitalertragsteuerAbzugssteuerSteuerabzugKapitalertragsteuerabzugAnrechnungAnrechnung der ausländischen Steuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 260/18/1-IV/4/95
Stammnummer
17135
Gültig
30.05.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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