Findok · EAS-Auskünfte
EAS 348
Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/93vom 03.12.1993
Wortlaut laut Findok
Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11
Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in
Österreich ansässigen Personen zufließen, von der
inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese
Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung
ausgestatteten inländischen KESt-Abzug.
Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus
spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel
2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen
Einrichtungen zählen nach dieser Abkommensbestimmung auch
Gebietskörperschaften Spaniens, wie zB autonome Gemeinden); im Zweifelsfall
wird eine entsprechende Bescheinigung seitens des Wertpapieremittenten
einzuholen sein oder es könnte die Frage im Rahmen eines
Verständigungsverfahrens geklärt werden.
Ob die beiden zitierten Anleihen tatsächlich von einer
staatlichen Einrichtung im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien begeben wurden, kann
nicht im EAS-Verfahren entschieden werden.
3. Dezember
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 2 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3307/11/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17930
- Gültig
- 03.12.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF