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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 348

Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen

geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/93vom 03.12.1993

Wortlaut laut Findok

  Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen nach dieser Abkommensbestimmung auch Gebietskörperschaften Spaniens, wie zB autonome Gemeinden); im Zweifelsfall wird eine entsprechende Bescheinigung seitens des Wertpapieremittenten einzuholen sein oder es könnte die Frage im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geklärt werden. Ob die beiden zitierten Anleihen tatsächlich von einer staatlichen Einrichtung im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien begeben wurden, kann nicht im EAS-Verfahren entschieden werden. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheSteuerentlastungKapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3307/11/1-IV/4/93
Stammnummer
17930
Gültig
03.12.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF