Findok · EAS-Auskünfte
EAS 193
Spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskunftE 139/22/1-IV/4/92vom 17.11.1992
Wortlaut laut Findok
Zinsen aus spanischen Staatsanleihen dürfen
gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien in Österreich nicht
besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Spanien
zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die
Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des
österreichischen Anlegers gehalten werden.
17. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 139/22/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18256
- Gültig
- 17.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF