Findok · EAS-Auskünfte
EAS 211
Zum Begriff der spanischen "Staatsanleihen"
geltende FassungEAS-AuskunftC 177/70/1-IV/4/92vom 04.12.1992
Wortlaut laut Findok
Als "Staatsanleihen" im Sinne von
Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von
staatlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu
gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden oder
Verwaltungsbezirke. Unter diesen Voraussetzungen wäre daher auch eine von
der communidad autonoma del pais vasco (autonomer Verwaltungsbezirk Baskenland)
begebene Anleihe als Staatsanleihe zu werten.
4. Dezember
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 177/70/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18283
- Gültig
- 04.12.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF