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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 211

Zum Begriff der spanischen "Staatsanleihen"

geltende FassungEAS-AuskunftC 177/70/1-IV/4/92vom 04.12.1992

Wortlaut laut Findok

Als "Staatsanleihen" im Sinne von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden oder Verwaltungsbezirke. Unter diesen Voraussetzungen wäre daher auch eine von der communidad autonoma del pais vasco (autonomer Verwaltungsbezirk Baskenland) begebene Anleihe als Staatsanleihe zu werten. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheStaatsanleihe

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 177/70/1-IV/4/92
Stammnummer
18283
Gültig
04.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF