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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 59

Griechische Staatsanleihen

geltende FassungEAS-AuskunftA 151/102/1-IV/4/91vom 16.12.1991

Wortlaut laut Findok

  Als griechische "Staatsanleihe", deren Zinsenertrag gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland in Österreich steuerfrei zu stellen wäre, kann nur eine Anleihe angesehen werden, die von der Republik Griechenland oder einer anderen griechischen Gebietskörperschaft begeben wird. Wird eine Anleihe von der "Bank of Greece" emittiert, kann nicht von einer "Staatsanleihe" gesprochen werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass diese Bank nach griechischem Recht als öffentlich rechtliche Körperschaft organisiert ist und dass die durch die Anleihebegebung aufgebrachten Finanzmitteln von ihr der Republik Griechenland zur Verfügung gestellt werden. Sollte auf griechischer Seite die Ansicht bestehen, dass die Einschaltung der "Bank of Greece" nur treuhändig erfolge und dass daher Österreich gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet sei, so müsste Griechenland eine solche von der gewählten äußeren Gestaltungsform abweichende Beurteilung im Wege eines auf Artikel 25 Abs. 3 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens mit Österreich abstimmen. 16. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungTreuhandfunktionVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 151/102/1-IV/4/91
Stammnummer
18518
Gültig
16.12.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF