Findok · EAS-Auskünfte
EAS 158
Spanische Staatsanleihen / Begriff
geltende FassungEAS-AuskunftC 177/66/1-IV/4/92vom 02.09.1992
Wortlaut laut Findok
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien
werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen mittel- oder
langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu
qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden.
Es ist unerheblich, in welcher Währung und an welchem Ort der Spanische
Staat Anleihen emittiert.
2. September
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 177/66/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18339
- Gültig
- 02.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF