Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1768
Investition in griechische Staatsanleihen und Brasilien-Darlehen durch eine inländische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskunftW 668/1-IV/4/00vom 12.12.2000
Wortlaut laut Findok
Werden Finanzmittel einer österreichischen
Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in
griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften
investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von
Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so ist diese
Frage zu verneinen. Denn die Steuerpflichtigen (die in Deutschland
ansässigen Gesellschafter) erfüllen nicht die
Ansässigkeitsvoraussetzungen der genannten Abkommen, weil sie nicht "auf
Grund ihres österreichischen Wohnsitzes oder eines anderen ähnlichen
Merkmals" in Österreich steuerpflichtig sind; sie sind nur kraft der
inländischen Betriebstätteneinkünfte der Personengesellschaft
steuerpflichtig.
Sollte für die deutschen Gesellschafter, die mit ihren
Gewinnanteilen in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind, eine von
Deutschland nicht behebbare Doppelbesteuerung eintreten, dann ist
Österreich bereit, auf der Grundlage von § 48 der Bundesabgabenordnung
diese für die deutschen Gesellschafter zu beseitigen.
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Entwicklungen bei
Anwendung von EG-Gemeinschaftsrecht die vorstehende Rechtsbeurteilung
beeinflussen könnten, kann ohne Kenntnis, wie Deutschland in einem
reziproken Fall österreichische Gesellschafter einer deutschen
Personengesellschaft behandeln würde, im ministeriellen
Express-Auskunftsverfahren nicht Stellung genommen werden.
12. Dezember
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 668/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 24575
- Gültig
- 12.12.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF