Findok · EAS-Auskünfte
EAS 155
Spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/8/1-IV/4/92vom 14.08.1992
Wortlaut laut Findok
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien
werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen nur mittel- oder
langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu
qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden.
Es ist unerheblich, in welcher Währung und an welchem Ort der Spanische
Staat Anleihen emittiert. Sonderformen kurzfristiger Kapitalaufnahmen werden
aber vom Anleihebegriff des DBA nicht umfasst; insbesondere dann nicht, wenn sie
im Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung in keinem der beiden Staaten
üblich waren. Eine schematische Gleichsetzung des Anleihebegriffes des DBA
mit dem Begriff der festverzinslichen Forderungswertpapiere im Sinn des §
93 Abs. 3 EStG erscheint daher nicht sachgerecht.
14. August
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3020/8/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18336
- Gültig
- 14.08.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF