RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 155

Spanische Staatsanleihen

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/8/1-IV/4/92vom 14.08.1992

Wortlaut laut Findok

  Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und an welchem Ort der Spanische Staat Anleihen emittiert. Sonderformen kurzfristiger Kapitalaufnahmen werden aber vom Anleihebegriff des DBA nicht umfasst; insbesondere dann nicht, wenn sie im Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung in keinem der beiden Staaten üblich waren. Eine schematische Gleichsetzung des Anleihebegriffes des DBA mit dem Begriff der festverzinslichen Forderungswertpapiere im Sinn des § 93 Abs. 3 EStG erscheint daher nicht sachgerecht. 14. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheWertpapiereWertpapier

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/8/1-IV/4/92
Stammnummer
18336
Gültig
14.08.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF