Findok · EAS-Auskünfte
EAS 12
DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/91vom 14.06.1991
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische Bank
kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob
Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß
§ 93 Abs. 3 EStG
eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der
beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht
unterliegt.
Bei unbeschränkter
Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien
Steuerfreiheit in Österreich ein. In diesem Zusammenhang ist aber auf den
BMF-Erlass AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, zu achten. Darnach kann der
Steuerabzug bei Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der
Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann.
Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des
Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter
einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht.
Bei beschränkter
Steuerpflicht tritt keine Abzugspflicht ein, wenn der beschränkt
Steuerpflichtige die Kapitalerträge im Rahmen des § 98 Z. 5 EStG
bezieht, da nach dieser Gesetzesbestimmung Zinsen der in § 93 Abs. 3 EStG
genannten Art keiner Steuerpflicht unterliegen. Vorsorglich wird aber auf die
sich aus AÖF Nr. 68/1989 ergebenden Erfordernisse hingewiesen.
Vorsorglich wird beigefügt, dass einer Unterlassung
der Identitätsfeststellung mit dem
Hinweis, dass weder in dem einen noch in dem anderen Fall eine
österreichische Steuerpflicht eintreten könnte, nicht zugestimmt
werden kann. Denn es muss nachprüfbar bleiben, ob es sich bei dem
"österreichischen Zinsenempfänger" möglicherweise um eine
inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmers
handelt, die sich nicht auf das DBA-Spanien berufen kann (weil sie nach Artikel
1 DBA-Spanien keine "in einem Vertragstaat ansässige Person" ist) und bei
der sonach eine Steuerpflicht der Zinsen
eintreten würde.
14. Juni
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
KapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugAnleiheKapitalerträgeNachweisAbzugssteuerAbzugsbesteuerungInlandsbetriebstätteAnsässigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 151/97/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18653
- Gültig
- 14.06.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF