RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 279

Erwerb italienischer Staatsanleihen durch die britische Niederlassung einer österreichischen Bank

geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/5/1-IV/4/93vom 24.06.1993

Wortlaut laut Findok

  Bezieht eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen Bank gehören. Die für die Entlastung in Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren unselbständige Auslandsniederlassungen. 24. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheSteuerentlastungQuellensteuerQuellensteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3307/5/1-IV/4/93
Stammnummer
18099
Gültig
24.06.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF