Findok · EAS-Auskünfte
EAS 279
Erwerb italienischer Staatsanleihen durch die britische Niederlassung einer österreichischen Bank
geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/5/1-IV/4/93vom 24.06.1993
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine österreichische Bank Zinsen aus
italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11
Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten.
Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für
Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum
Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen
Bank gehören.
Die für die Entlastung in Italien erforderliche
"Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht
der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine
eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der
in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen
und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren unselbständige
Auslandsniederlassungen.
24. Juni
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
AnleiheSteuerentlastungQuellensteuerQuellensteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3307/5/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18099
- Gültig
- 24.06.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF